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0070 Iranische Felsreliefs : vol.1
Iranische Felsreliefs : vol.1 / Page 70 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000244
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Phot. tlerzleld.

Abb. 19. Persepolis, Grab VI, innere Ansicht.

nicht nur der königliche Inhaber, sondern auch seine engere Familie

Grabes von Naqsh i Rustam. Das Dareiosgrab erscheint, verkürzt, rechts davon. In der Mitte der Tafel, auf einem senkrecht zu der übrigen Wand vorspringenden Felsen, sieht man das vierte Grab. Unsere Tafel II gibt das Grab IV wieder. Von diesem stammte die im vorhergehenden Kapitel, zu Tafel III, behandelte Darstellung der oberen Zone.

Die innere Einrichtung aller Gräber ist im wesentlichen die gleiche. Durch die Grabestür betritt man einen breiten, wenig tiefen Raum, an dessen hinterer langen Seite tiefe Nischen für je ein bis drei Gräber liegen, so daß also in einem solchen Grabe bei-

gesetzt werden konnte. Grundrisse findet man u. a. bei Flandin et Coste, pl. CLXX. Das Grab I von Naqsh i Rustam hat drei Nischen für je ein Grab, das Dareiosgrab drei Nischen für je drei Gräber und Raum für eine vierte Nische. Abb. 1g zeigt das Innere des Grabes VI von Persepolis, welches zwei Nischen für je zwei Gräber enthält. In dem Vorraume sieht man die schweren Steindeckel der Gräber liegen. Alles ist aus dem lebenden Felsen gehauen, und keines der vielen Gräber ist ungeöffnet. Die Gräber setzen eine Einbalsamierung der Leichen voraus, wie ebenso Aristobulos' Bericht über das Grab des Kyros in Pasargadae. Dort erfahren wir auch einiges über die Ausstattung der Königsgräber (vgl. Text zu Tafel XXIX).

Ober die Form der Totenbestattung der Mazdayasnier in achaemenidischer Zeit wissen wir nur wenig. Privatgräber sind bisher nicht bekannt. Felsengräber hatten wohl nur die Fürsten. Die Sitte der Totenaussetzung scheint von Ostpersien zu kommen, wo einige im übrigen ganz wilde Stämme sie schon in Urzeiten hatten' ). Allgemein bezeugt ist sie uns bei den Parthern, von denen Trogus (bei Justinus XLI, B, 5) sagt: Sebultura vulgo aut avium aut canum laniatus est, nuda demum ossa terra obruunt. Spuren der awestischen Anschauung, daß weder das heilige Feuer durch Leichenverbrennung, noch die heilige Erde durch Bestattung in Erdgräbern verunreinigt werden darf, finden sich aber auch schon in achaemenidischer Zeit2). Die Felsenkammern mit ihren Sarkophagen widersprechen dem nicht. Die Parsi kennen nur mehr die Aussetzung als alleinige rituelle Art der Bestattung. Die Dakhmas, Türme des Schweigens von Bombay und Teheran, sind vielen bekannt. Wann indessen andere Bestattungsarten aufhörten, ist nicht fest bestimmt. Noch Hamza al-Isfahani3), im Anfang des vierten islamischen Jahrhunderts, schreibt über die Stadt Gar-Firüzabad, welche Ardashir I als Ardashir-Khurra gründete: „gür nämlich und gar bedeutet Grube oder Graben, doch nicht Erdgrab, Leichengrube, denn die Perser

') z. B. die Oriten, Diod. Sic. XVII, [os.

2) Her. III, 16. — Ktesias, Pers. S7, bei Photios. — Nikol. Dam. frgmt. 68 (Hist. VII) Diadorf, pag• 409. ') Hamzae Isfahanensis Annalium libri X, ed. I. M. P. Gottwaldt, 1844 u. 48. I, fy 9 (Text), II 33 (trad.):

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