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0168 Aus Siberien : vol.1
Aus Siberien : vol.1 / Page 168 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000224
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Fürsten Közüm, der Sohn des Murtasa und Enkel des Ibak, mit einem Heer von Tataren gegen Jedigär gezogen. Er besiegte diesen und seinen Bruder Bek-Bulat, die getödtet wurden. Nur der Sohn des letzteren, Saidаk, rettete sich durch die Flucht nach Süden. Wann Közüm dieses Reich erobert hat, ist aus der vorhandenen Quelle nicht nachweisbar. Es ist nur sicher, dass er schon 1570 in Iskär herrschte.

Aus der sibirischen Chronik ist es schon bekannt, dass Közüm Kan sich bemüht hat, unter seinen heidnischen Unterthanen den Islam zu verbreiten. Er soll dabei Gewaltmassregeln angewendet haben und auf heftigen Widerstand von Seiten seiner Unterthanen gestossen sein. Bei den Ostjaken war die Verbreitung des Islam wegen der Unkenntniss der Sprache ganz unmöglich, daher erlaubte ihnen Közüm Kan bei ihrem früheren Glauben zu verharren. Unter den Türken leisteten auch die Stämme Ajаly, Ktirdak, Baraba einen so heftigen Widerstand, dass die Bekehrung nur sehr langsam vorwärts ging. Die meisten dieser Stämme sind erst lange nach der Eroberung der Russen zum Islam bekehrt worden. Ueber die Einführung des Islam im Reiche Sibir ist mir ein Actenstück zu Händen gekommen, welches auch einige neue Nachrichten über das Reich Sibir und seine Herrscher enthält. Es ist dies eine öffentliche Erklärung des Scherbäti Scheich, der zur Zeit des Közüm Kan aus der Stadt Urgändsh eingewandert war, in welcher er vor allem Volke bezeugt, dass der in Tobolsk lebende Ali Chodsha zur Nachkommenschaft der Seid (Nachkommen des Propheten) von Ûr• gändsh gehöre. Ich führe aus dieser Urkunde hier nur das für uns Interessante auf. Nach unserer Zeitrechnuug, sagt Scherbäti Scheich, im Jahre 980 (1572 n. Chr.) schickte der in Iskär wohnende Közüm Kan zu dem Fürsten von Buchara, Abdulla Chan, einen Gesandten, dass er zur Verbreitung des Islam einen Scheich nach Iskär senden möge.

Abdulla Chan zeigte sich geneigt, die Bitte zu erfüllen und schickte deshalb eine Schrift an Chan Seid Chodsha, den Нäkim von Ürgändsh, folgenden Inhalts: „Nach dem Beschlusse des Mufti wird euch hiermit befohlen, dass ihr den Jarym Seid und den Scherbäti Scheich dem Gesandten des Fürsten von Sibir, des KözüтΡ Kan, anvertraut. Mit allen Ehrenbezeugungen, wie es sich gebührt, sollt ihr, Chan Seid Chodsha, dem Seid und dem Scheiche das Geleit geben, den nöthigen Mundvorrath möget