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0278 Aus Siberien : vol.1
Aus Siberien : vol.1 / Page 278 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000224
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hältnissen des Landes nach nicht zu vermeiden sind. Mehrmals sind Saisane nach Tomsk gegangen, ja sogar zum Kaiser nach Petersburg gereist, und jedesmal wurde ihnen dann ihr Recht ungeschmälert gewährt und der betreffende Beamte entfernt. Aber für Kleinigkeiten entschliesst sich Niemand gern den Beschwerdegang zu betreten, er kommt ihnen theurer zu stehen, als die kleine Ungerechtigkeit. Denn der sibirische Russe sagt selbst

seufzend:   „Gott wohnt hoch oben

Und bis zum Zaren ist's weit!"

So lange die Dwojedaner als chinesische Unterthanen galten, hatten die Saisane, Temitschi und Schülöngü derselben den i Russen gegenüber keine andere Verpflichtung, als: 1. den Kalan zu zahlen (dieser bestand in 160 3/arai- und Elennthierfellen i im Werthe von 200 Rubel und wurde im October nach Biisk geliefert) ; 2. für Ordnung und Ruhe zu sorgen, den russischen Beamten die nöthigen Pferde zu stellen und das Eigenthum der ihr Gebiet bereisenden russischen Unterthanen zu schützen. Alle 31 inneren Angelegenheiten ordneten die Saisane selbst, natürlich unter Aufsicht des chinesischen Beamten im Piquet Sôk. Da dieser aber das russische Gebiet nicht betreten und keinen Unter-Be- I amten zu ihnen schicken durfte, so waren die Saisane in ihrer Verwaltung vollkommen selbständig. Die Abgaben zahlten die Dwojedaner den Chinesen im Februar, und zwar die Saisane ,i selbst in der Stadt Kobdo. Sie hatten hier 2 Zobel = 60 Eichhörnchen für jeden Mann zu zahlen. Dafür erhielten sie aber 1 in Kobd.o Geschenke von der chinesischen Regierung. 12 Silber- L barren (Jamba) und 12 Arschine Кaufa-Seide für die Beamten j und 90 Stück Duba (Baumwollenzeug) für die Unterthanen jeder I Saisanschaft. Somit haben die Chinesen von dieser Unterthanen- i schaft nicht viel Vortheil gehabt, da die Dwojedaner die schlechtesten Zobel als Abgabe nach China sandten.

Streitigkeiten zwischen Dwojedanern und Altajern vermittelten

zuerst Schiedsgerichte, die von den Saisanen ernannt wurden. Kam hier eine Einigung nicht zu Stande, so wendete sich der russische Unterthan an das russische Gericht und der chinesische i nach China. Dann wurde der Process bei der Gesandtschaft in Peking geschlichtet. Solche Process° gehörten zu den grössten Seltenheiten, kamen aber doch auch vor. Ich selbst wohnte den Verhandlungen bei, die der Sassjedatel eines solchen Processes