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0449 Aus Siberien : vol.1
Aus Siberien : vol.1 / Page 449 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000224
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Geschlechts-Unterabtheilungen, die wiederum Theile des grösseren Stammgebietes als ihnen zugehörig betrachten. So sehen wir denn ein so buntes Gewirr von Landstrichen, auf denen die einzelnen Aule und Aul -Verbindungen umherziehen, dass es dein Reisenden unmöglich ist, sich ein klares Bild von der Landeintheilung zu entwerfen.

Für den Viehzüchter der Steppe ist es nun besonders wichtig, passende Stellen für den Winter- und Sommeraufenthalt zu finden, da nicht jeder Ort für die betreffende Jahreszeit passend ist. Den Frühling und Herbst kann er im Nothfalle überall zubringen, denn im Frühling findet das Vieh überall Wasser und Gras in Fülle und ebenso findet im Herbste ein bedeutender Niederschlag von Feuchtigkeit statt, der frischen Graswuchs erzeugt. Der Winter- und Sommer - Aufenthalt hingegen erfor dern ganz bestimmte Bedingungen, deren Fehlen das Gedeihen des Viehes unmöglich macht. Für den Winter -Aufenthalt ist ein Ort nöthig, der möglichst dem Viehe gegen die Rauhheit der Jahreszeit Schutz gewährt, also entweder ein bewaldeter Landstrich oder ein tief gelegenes Flussthal, das dem Winde nicht ausgesetzt ist, dabei Wasser-, Holzreichthuin und Weideplätze, wo sich der Schnee möglichst wenig lagert. Für den Sommer Aufenthalt hingegen sind freie, offenliegende Flächen erwünscht, mit guter Bewässerung, etwa am Ufer von Seeen und fliessenden Gewässern, und dabei solche Stellen, wo das Vieh weniger von den Insekten zu leiden hat. Da für den Wintersitz viel mehr Bedingungen nöthig sind als für den Sommersitz, der besonders in bergigen Gegenden leichter zu finden ist, so sind es gerade die Wintersitze, die die Dichtigkeit der Nomaden-Bevölkerung bedingen und das Gedeihen des Viehstandes möglich machen. Nach dem Reichthume der Wintersitze also bestimmt der Nomade den eines Landes und alle Kämpfe und Kriegszüge der kirgisischen Horden während der vergangenen Jahrhunderte sind als ein stetes Drängen nach Erwerbung der besten Winter-. sitze zu betrachten. Jetzt, wo den Kirgisen gewisse Kreise und Bezirke zugetheilt sind, deren Landbesitzstand geregelt ist, hat dieses Ringen nach Wintersitzen aufgehört und es ist ein bestimmter, geregelter Besitzstand an dessen Stelle getreten. Jede kirgisische Familie besitzt jetzt ein in seinen Grenzen genau bestimmtes Winterterrain (Kystau), das der Familie erblich zugehört und das nur durch einen rechtlich geordneten Kaufact