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0560 Aus Siberien : vol.1
Aus Siberien : vol.1 / Page 560 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000224
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richten die Vergehen Einzelner, welche im Gefühl der Ungerechtigkeit der Vertheilung des Besitzes sich durch Gewaltmittel ihren eigenen Viehstand vergrössern wollen. Da das Nomadenvolk durchaus keine Wahl des Häuptlings kennt, so ist die Bi-Gewalt gewöhnlich eine Machtusurpation der betreffenden Persönlichkeit und nur selten eine allgemein unbedingt anerkannte. Der Richterspruch des Bi ist also meist ein Schiedsgericht, dem beide Parteien sich freiwillig unterwerfen. Uebrigens lässt sich in dieser Beziehung keine allgemeine Regel aufstellen. Es giebt Bi's, denen das Volk unbedingt gehorcht, die sich diese Stellung durch ihre Gerechtigkeit und ihren Scharfsinn erworben haben; andere behaupten diese Stellung nur durch Familienausdehnung und Reichthum ; manche endlich werden nur von einem kleinen Theile der Geschlechtsabtheilung anerkannt und haben mehrere Nebenbuhler. Eines lässt sich mit Bestimmtheit sagen, dass das Ansehen und die Macht der Geschlechtsabtheilung unbedingt von dem Ansehen und Einfusse des Bi abhängt, und dass sich Geschlechtsabtheilungen, die von einem angesehenen Bi beherrscht werden, sehr schnell vergrössern, indem sich ihnen sowohl einzelne Familien wie auch neue Aule eng anschliessen. Ja es ballen sich häufig kleine Geschlechtsabtheilungen zu einem neuen Geschlecht zusammen, das auch den Namen des die Neubildung leitenden und vertretenden Bi annimmt. Viele Geschlechtsabtheilungen bilden von altersher grössere und kleinere Geschlechter. Dies sind historische Gruppirungen, die sich durch gemeinsame Abstammung, Einwanderung, durch Kriegsverhältnisse schon vor Jahrhunderten gebildet haben. Die Geschlechter bilden ebenfalls ein Ganzes, das gemeinsame Interessen den benachbarten Geschlechtern gegenüber zusammenhält. Die Conflicte innerhalb des Geschlechtes werden durch Vereinigung einzelner Bi's im reinen Schiedsgerichtsverfahren geschlichtet. Hier treten als Richter mehrere Bi's auf, von denen jeder die Rechte seiner Geschlechtsabtheilung vertritt. Auch hier hängt die Autorität der Bi's von den Verhältnissen ab, es giebt solche, die allein durch ihren Spruch oder Befehl die tiefgehendsten Streitigkeiten zu schlichten vermögen, während andererseits trotz der Vereinigung mehrerer Bi's der gemeinschaftlich gefällte Spruch von keiner Seite befolgt wird. Aus den Geschlechtern haben sich in früheren bewegten Zeiten abermals neue Volksconglomerate, die Stämme, gebildet, die sich ihrerseits wiederum zu grossen Horden (As =