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0564 Aus Siberien : vol.1
Aus Siberien : vol.1 / Page 564 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000224
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den zufügen, bis der Streit durch ein Schiedsgericht beigelegt wird. Allen diesen Phasen der Rückerstattung des Verlorenen steht der Angesiedelte fremd gegenüber, es fehlt ihm sogar für dieselben jedes Verständnis. Wie kann ein Bauer verstehen, dass irgend ein Nachbar, dessen Knecht einen Kirgisen beeinträchtigt hat, sich nun am Eigenthume des vollständig Unbetheiligten schadlos halten will? Ja, wenn selbst der Angesiedelte ein Verständniss für die Rechtsverhältnisse der Nomaden hätte und es verstände, das ihm gestohlene Vieh einzutreiben, so würde er doch immer im Nachtheile sein, denn der Kirgise erhält nach Ablauf der Kriegszeit alles Verlorene voll zurückerstattet. Die Mühen dabei rechnet er nicht, sie sind eine Abwechslung bei seinem eintönigen Leben, und da er zu Hause nicht arbeitet, so bringt ihm der Zeitverlust keinen Schaden. Der Ackerbauer aber verliert Arbeitszeit für sich und sein Reitthier, welche er später nicht ersetzt erhalten kann.

Die Klagen der Grenzbewohner der die Steppe umwohnenden Kulturvölker veranlassten daher die Regierung derselben, die Kirgisen stets als sociale Feinde und Ruhestörer zu betrachten und erregte in ihnen den Gedanken, dieselben ihrer Herrschaft unterzuordnen und so Frieden und Ruhe für die Grenzbewohner zu schaffen.

Wie es den Russen allmählich gelungen, die Kirgisen sich unterzuordnen, haben wir in einem früheren Kapitel in kurzer Skizze geschildert; jetzt kommt es darauf an, darzulegen, welche Veränderung in den Verhältnissen der Kirgisen durch die Unterwerfung unter das russische Scepter vor sich gegangen ist. Das erste Gesetz, welches es unternahm, Ordnung in die Verwaltung der mittleren Horde zu bringen, war das Statut der sibirischen Kirgisen, welches allmählich über alle Kirgisen der mittleren Horde ausgedehnt wurde. Dieses Statut versuchte, die ganze kirgisische Bevölkerung in feste Formen der Verwaltung zu bringen.

Die Kirgisen wurden zwei Districten untergeordnet, dem Omsker District (Omskaja Oblast) und dem Semipalatinsker Di-stricte (Semipalatinskaja Oblast), an deren Spitze eine Gouvernementsregierung und ein Kriegsgouverneur standen, die ihren Sitz in den Städten Omsk und Semipalatinsk hatten. Das Omsker Gouvernement zerfiel in die Kreise Koktschetaw, Atbassar, Akmola, Bajanaul und Karkaraly; das Semipalatinsker Gouvernement in die Kreise Pawlodar, Semipalatinsk, Sergiopol, Kok-