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0569 Aus Siberien : vol.1
Aus Siberien : vol.1 / Page 569 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000224
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humanistischen Bestrebungen der russischen Verwaltung, durch Einengung der den Nomaden nöthigen Freiheit dem Wohlstande des Volkes mehr Schaden gebracht haben als eine bedeutend höhere Abgabe, wie sie die Chinesen von ihren Unterthanen eintreiben. Der' sociale Bau und die Rechtsanschauungen der Nomaden sind eben, wie ich oben weitläufig auseinander gesetzt habe, andere und müssen naturgemäss. andere sein, als der sociale Bau und die Rechtsanschauungen angesiedelter Völker. Eine Fortentwickelung der Verhältnisse muss in der Steppe natürlich ganz von selbst vor sich gehen ; von aussen kommende, auf leere Theorieen gegriindete Anordnungen können den wahren Fortschritt nur hindern. Ein grosser Theil der Steppe aber kann, den natürlichen Bedingungen des Landes gemäss, nur von Nomaden bewohnt werden , und es würde ein unbedingter Rückschritt, eine Entvölkerung eintreten, wenn man die Nomaden in Ansiedler verwandeln wollte.

Bevor ich meine Schilderung des Zustandes der KasakKirgisen schliesse , will ich noch eine kurze Uebersicht über das Gewohnheitsrecht der Kirgisen geben. Das alte kirgisische Recht kannte nur wenige Criminalfälle, die eine Bestrafung des das Verbrechen verübt Habenden forderten; dies waren Todt-schlag, Ehebruch, Nothzucht, bei denen von den Verwandten die Tödtung des Verbrechers gefordert werden konnte. Ausserdem konnte derjenige, welcher ein Glied durch die Schuld 'eines Anderen verloren hatte, fordern, dass dem Verschulder dasselbe Glied seines Körpers abgehauen werde. Jeder Kläger hatte aber das Recht, eine Civilklage gegen den Verbrecher zu richten und eine Bezahlung von Strafgeldern als Sühne für das Verbrechen zu fordern. Die Strafgelder zerfallen in zwei Arten: 1) in Strafgelder, die für Criminalverbrechen gezahlt werden und Kun heissen, und 2) in Strafgelder, die man für kleinere Verbrechen und Vergehen fordert und Aip genannt werden.

1. Kun. Die Einheit des Kun ist das Sühnegeld für Tödtung eines freien Mannes (nähere Umstände, wie Absicht, Rache, Mord werden nicht in Betracht gezogen), sie beträgt 100 Pferde (= 1000 Schafe).

Für Tödtung eines Sultans muss den Verwandten der Kun von sieben Menschen gezahlt werden.

Bei Tödtung von Frauen, Mädchen und Sklaven wird ein