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0404 Aus Siberien : vol.2
Aus Siberien : vol.2 / Page 404 (Grayscale High Resolution Image)

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doi: 10.20676/00000224
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sind die Häuser, in denen das Verhör der Angeklagten abgehalten wird. In dem fünften und letzten Hofe endlich befindet sich die Privatwohnung des Daloja und seiner Familie.

Wenn ein Bittsteller zum Daloja will, so geht er zuerst zu dem Gerichtsdiener, der sich bei dem Da-ring befindet, dieser bringt ihn zu den Schreibern im zweiten Hofe; dort muss er mittheilen, was er von dem Daloja wünscht, und wird ihm eine Bittschrift aufgesetzt, für die er einen halben Sär Jarmak (etwa 40 Kopeken) zu zahlen hat. Diese Bittschrift bringt er zu dem Jassol des Daloja und bittet ihn, die Bittschrift dem Letzteren zukommen zu lassen, er wolle sich nach Beendigung seiner Angelegenheit gern erkenntlich zeigen. Der Jassol verlangt darauf für sich eine ganz bestimmte Summe und ebenfalls eine solche für den Ör -Loja. Nachdem Bittsteller und Jassol sich über die zu zahlende Summe geeinigt haben, begiebt sich Letzterer zum Or-Loja und bespricht mit ihm die Angelegenheit. Der Ör-Loja verspricht die Sache zu betreiben, wenn man ihm das versprochene Geschenk vorausbezahle. Darauf kehrt der Jassol zum Bittsteller zurück und theilt ihm mit, dass der Daloja jetzt zu beschäftigt sei und keine Bittschrift annehmen könne, er müsse also ein andermal wiederkommen; wolle er aber die versprochenen Geschenke im Voraus geben, so würde er zusehen, ob sich die Sache nicht irgendwie sogleich arrangiren lasse. Da bleibt denn dem Bittsteller nichts Anderes übrig, als die Geschenke im Voraus zu machen, denn er weiss wohl, dass er ohne Geschenke nie vorgelassen werden wird. Nachdem dies geschehen, trägt der Ör-Loja die Angelegenheit dem Daloja vor und weiss diesen schon zu überreden, dass die Sache zu Gunsten des Bittstellers ausfällt, sollte dieser auch vollkommen im Unrecht sein.

Wenn irgend Jemand zum Gerichtshofe geht, so kann er seine Angelegenheit nur durch Geschenke günstig zu Ende bringen, ohne solche richtet er Nichts aus; daher fürchtet man allgemein, zum Jamun zu gehen und sucht mit kleinen Abgaben durch die Gerichtsdiener seine Angelegenheit zu erledigen, denn bei ihnen kommt man vielleicht mit 3 Rubel zum Ziele, während man im Jamun 30 Rubel zahlen müsste , denn der Daloja theilt sich mit seinen Unterbeamten in die dargebrachten Gelder. Die Haupteinnahmen des Daloja kommen aber von den reichen Kaufleuten, denen er behülflich ist, ihre Gelder ein-