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0405 Aus Siberien : vol.2
Aus Siberien : vol.2 / Page 405 (Grayscale High Resolution Image)

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doi: 10.20676/00000224
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zutreiben. Der Daloja weiss selbst vom schlechtesten Bezahler das Geld zu erpressen, wofür er natürlich einen guten Theil desselben erhält. Bei Mord oder Todtschlag begiebt sich, wie schon erwähnt, der Daloja selbst an Ort und Stelle des Verbrechens, dann erhält er von den Leuten, die dort wohnen, eine Abgabe (Wän-ssi). Früher betrug dieser Wän-ssi 60 Sär, jetzt beträgt

  • er 300-400 Sär (etwa 240-320 Rubel).

Zum Verhör der Verbrecher begiebt sich der Daloja am

Abend und setzt dasselbe bis tief in die Nacht (bis zum dritten Dshing) fort. Zur Zeit, wo das Verhör beginnen soll, sagt der Daloja zu seinem Begleiter, er wolle das Verhör beginnen, man möge die Gerichtsdiener versammeln. Der Begleiter schlägt

.mit einem Stück Holz auf den Boden und ruft mit lauter Stimme: ,;Daloja ssau-tang-lä!" („Der Daloja will das Verhör beginnen"). .. Dieser Zuruf tönt von Zimmer zu Zimmer, von Hof zu Hof

bis zum Da-ming. Die Gerichtsdiener treten hierauf auf die Strasse und rufen mit lauter Stimme : „Daloja ssau - tang - lä !” .Da versammeln sich alle Gerichtsdiener im Jamun und der Daloja begiebt sich in Begleitung derselben in das Verhörzimmer; hierauf bringen die Gerichtsdiener die Strafinstrumente : Stöcke, die Sü-wä-sa (ein mit Leder bespanntes Holz, um den Verbrecher damit ins Gesicht zu schlagen), Ketten und allerlei Marter-Instrumente und breiten sie vor dem Daloja am Boden aus. Dieser nimmt auf einem Lehnstuhl vor dem Tische Platz, zu beiden Seiten desselben sitzen zwei Schreiber, welche das Verhör zu Protokoll nehmen.

Hierauf führt man die Angeklagten vor; diese knieen vor dem Daloja mit entblösstem Haupte nieder.

Nun beginnt das Verhör, wie es sich gebührt. Vor dem

Daloja steht ein Becher mit Stäbchen, auf jedem derselben steht eine Zahl geschrieben, voii 1 bis 100. Wenn der Daloja über die Verstocktheit des Verbrechers in Zorn geräth, so nimmt er eins der Stäbchen aus dem Becher und wirft es auf die Erde. Die Gerichtsdiener heben das Hölzchen auf und sehen nach, welche Zahl darauf geschrieben ist; der Verhörte erhält so viele Stockschläge als die daraufstehende Zahl besagt. Geräth der Daloja sehr in Zorn, so schleudert er den ganzen Becher zur Erde, dann muss der Verbrecher genau die Zahl der Stockschläge aushalten und sollte er seinen Geist auf der Stelle aufgeben, wenn nicht der Daloja vorher Halt gebietet. Liebt der Schul-