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0094 China : vol.2
中国 : vol.2
China : vol.2 / 94 ページ(白黒高解像度画像)

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doi: 10.20676/00000260
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OCR読み取り結果

nach seinem Stammland, und insbesondere dessen gefeierter Hauptstadt Mukden,
zurückzukehren, so werden seine Fürsten von dort aus nicht mehr ihr eigenes Volk,
sondern wesentlich eine chinesische Colonie beherrschen.

Gegenwärtige politische Eintheilung und Verwaltung.

Wo die Grosse Mauer das Meer erreicht, steht auf ebenem Alluvialboden der
den Schiffern wohlbekannte kleine Platz Ning-hai. In geringer Entfernung davon
gegen Norden wird die Mauer von dem befestigten Thor Shan-hai-kwan, d. h. dem
»Zollpass zwischen Berg und Meer«, durchbrochen. Auf der chinesischen Seite
schliesst sich daran eine ummauerte Stadt, deren amtlicher Name Liu-yü-hsien in
der Verkehrssprache wenig gebraucht wird, da er demjenigen des Thores weicht.
Von hier aus windet sich die Mauer in malerischem Zickzack einen hohen Berg,
den Kiau-shan, hinan und erreicht jenseits desselben, 16 g. M. von der Küste,
einen Punkt, von welchem aus sie sich gegen Westen wendet, um, über Gebirgs-
land und Thäler fortziehend, die Mongolei von China zu scheiden. Nicht im eigent-
lichsten Sinn können wir den überhaupt sehr unbestimmten Namen der Mongolei
auf das nördlich angrenzende Land anwenden; denn da es innerhalb des Gebietes
der nach dem Meer abfliessenden Ströme liegt, so ist es nicht sowol für ein No-
madenvolk, als vielmehr für feste Ansiedelungen und Ackerbau geeignet. Noch
haben die Mongolen den in früherer Zeit erworbenen und bis zur Grossen Mauer
mit Erfolg vertheidigten Besitz nicht ganz aufgegeben. Aber seitdem die Kaiser
der jetzigen Dynastie die unmittelbare Verwaltung übernommen und die bei ihrem
Sommer- und Jagdschloss Žo-hö¹) gegründete Stadt Tshöng-tö-fu zum Sitz dersel-
ben gemacht haben²), drängen die in wachsender Zahl sich ansiedelnden Chinesen
die mongolische Bevölkerung in deren eigentliche Heimstätte, das abflusslose Step-
pengebiet, zurück.

In einer Strecke von ungefähr 50 g. Meilen, von Ning-hai bis wo der Tsing-
lung-hö die Mauer bei dem Thor Tau-liu-köu durchbricht, trennt die Mauer die
chinesische Provinz Tshili von dem Südwest-Ende eines Küstenstreifs, der bereits
zur Mantschurei gerechnet wird. Die Bewohner der ersteren bezeichnen dieses
Gebiet als Kwan-tung, d. i. das Land im Osten der Zollpässe der Grossen Mauer,
ohne jedoch diesem volksthümlichen Ausdruck eine schartbegrenzte Anwendung zu
geben. Der officielle Name des Landes, zu dem der Küstenstrich politisch gehört,
ist Shöng-king. Es umfasst, wenn man von Shan-hai-kwan darin ostwärts geht,
zunächst die Becken einiger Küstenflüsse und wird an deren gemeinsamer Wasser-
scheide im Nordwesten von dem genannten, jetzt zu Tshöng-tö-fu gehörenden
mongolischen Gebiet durch einen niederen, grösstentheils verfallenen Palisadenzaun
getrennt. Bis wo derselbe gegenüber von Kin-tshou-fu den kleinen Hsiau-Ling-hö
und den grossen Ta-Ling-hö übersetzt, zieht er in einem Abstand von ungefähr