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『東洋文庫所蔵』貴重書デジタルアーカイブ
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| 0096 |
China : vol.2 |
| 中国 : vol.2 |
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sadenlinie aus. Sie umfasst jetzt die Stromgebiete des oberen Sungari und der
Khurkha. Von dort wo der erste sich mit dem Nonni verbindet, bis dahin wo er
die Khurkha aufnimmt, bildet er die Grenze gegen Tsitsikhar, welches alles noch
unter chinesischer Herrschaft gegen Norden befindliche Land begreift.
Was die Verwaltung der Mantschurei betrifft, so lasst sie sich wol am rich-
tigsten als eine Art Personalunion mit China unter dem, dem ersteren Land
entstammenden und das letztere beherrschenden Hwang-ti auffassen. Der Fürst
der Mantschu, welcher, zuerst, im Jahr 1644, in der Person von Shun-tsiii, und
dann in denjenigen seiner Nachfolger, mit dem Titel die Obliegenheiten eines Kai-
sers von China übernommen hat, ist stets daneben unabhängiger Fürst seines
Stammlandes geblieben, und dasselbe hat der Dynastie die Mittel gegeben, die
Macht über China zu behalten. Nur Mantschu haben die oberste Civil- und Mili-
tär-Verwaltung, unter ihrem angestammten Fürsten, über die Gebiete der Mantschu-
rei. Sie dürfen für untergeordnete Civil-Aemter auch Chinesen verwenden, können
aber selbst die höchsten Stellen in China einnehmen, und werden mit Vorliebe
dafür ausersehen. Die Truppen der Mantschurei bestehen ausschliesslich aus
Mantschu¹); kein Chinese wird zugelassen. Dagegen hat jede Provinzialhauptstadt
von China ausser den chinesischen Truppen ihre abgesonderte Mantschu-Garnison,
welche ausschliesslich zur Sicherung der Macht der fremden Dynastie da ist und
im Allgemeinen für den Dienst in Kriegen nach aussen nicht verwendet wird.
Die Verwaltung der einzelnen Provinzen der Mantschurei ist nicht gleich. In
Shöngking ist sie wesentlich, in Kirin und Tsitsikhar ganz, militärisch. In Mukden
gibt es Ministerien (shi-lang), nach Art derjenigen in Peking; sie sind nur für
Shöng-king eingesetzt. Ein Civil-Gouverneur, wie in den Provinzen von China, existirt
nicht. Die höchsten Civilverwaltungsbeamten haben nur den Rang eines Fu-yin,
d. i. eines über ein Fu gesetzten Mandarinen. Einer ist über Fong-tien-fu, das
beinahe die ganze Provinz einnimmt, der andere über Kiu-tshon-fu gesetzt. Der
erstere residirt in Mukden, das als die Hauptstadt der Provinz den Namen Shöng-
king-ponu-tshong Haupt-Garnison von Shöng-king, als Vorort des Fu den Namen
Fong-tien-fu führt, aber doch nicht in Kreise tshöu und hsien von derselben Bedeu-
tung wie diejenigen eines chinesischen Fu getheilt ist. Dagegen entspricht einem
solchen vollständig die Verwaltung von Kiu-tshon-fu. Neben den Ministerien ist der
höchste Verwaltungsbeamte der ganzen Provinz ein Officier vom Rang eines Tsiäng-
kün, welcher an der Spitze der militärischen Organisation steht.
Kirin und Tsitsikhar werden nicht von Mukden, sondern unmittelbar von Peking
aus verwaltet, so dass die Personalunion selbst für die einzelnen Theile der Mant-
schurei besteht. Es sind nur militärische Beamte über die Unterabtheilungen die-
ser Länder gesetzt. Kirin ist in drei Commando's, mit den Hauptorten Kirin-ula,
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