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Die Buddhistische Spätantike in Mittelasien : vol.2 |
| Postancient Buddhist Culture in Central Asia : vol.2 |
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wollten, um durch Lehre und Beispiel, Gebet und Fastenübungen die Verbreitung ihres Glaubens und die Befreiung des
Lichtes von der Umklammerung der Finsternis zu fördern, die andere, weit mildere, für lauere Seelen, die zwar die Neigung,
aber nicht die Kraft besaßen, dem Beispiel ihrer vollkommeneren Glaubensgenossen zu folgen.
ELECTI UND AUDITORES. Die erste dieser zwei Klassen führte den Namen der Wahrhaftigen (siddīqūn) der Voll-
kommenen (perfecti) oder, wie wir sie stets benennen, der Auserwählten (electi). Diese wohl nie sehr zahlreiche Klasse lebte
in vollkommener Zurückgezogenheit von der Welt; äußerlich durch ihre weißen Ritualgewänder von der anderen, niedrigeren
Klasse unterschieden, durften die electi niemals im engen Verkehr mit ihr stehen, sondern mußten von Ort zu Ort wandernd, für
Ausbreitung und richtige Ausübung der Lehre sorgen. Da sie keinen Besitz haben durften und der Erwerb von Mitteln zum
Lebensunterhalt ihnen streng untersagt war, lebten sie von den Almosen, die die Angehörigen der niederen Klassen ihnen frei-
willig zu spenden verpflichtet waren und die in reinen, „viel Lichtteile enthaltenden" Lebensmitteln entstanden. Für besonders
rein und reich an Lichtteilen galten Weizenbrot¹ und Früchte (e. g. Trauben und die überaus köstlichen Melonen des
Landes), die schon äußerlich durch Duft, schöne Färbung und Wohlgestalt ihre Zugehörigkeit zum Lichtreich bekunden.²
Das Brot mußte ihnen fertig geliefert werden, da kein electus Leben irgend welcher Art, auch nicht das in einem Samenkorn
schlummernde, zu vernichten sich unterfangen durfte.
Die zweite, nicht vollständig eingeweihte Klasse der Manichäer bestand aus den Laien, die wir als Zuhörer, auditores, be-
zeichnen. Diese Klasse, die große Menge jeder manichäischen Gemeinde, lebte in der Welt leben, wie andere Leute ihrer
Umgebung, von denen sie sich äußerlich in nichts unterschied. Die Laien trieben Handel und Gewerbe, besaßen Häuser,
Heerden und Güter, heirateten und zeugten Kinder.
GEBOTE UND VORSCHRIFTEN. Für die Zuhörer galten die Hauptsatzungen der manichäischen Lehre, die in zehn
Geboten und strengen Fastenvorschriften bestanden. Die zehn Gebote sind: „Unterlassung der Anbetung der Götzen, der
Lüge, des Geizes, der Tötung, des Ehebruchs, des Diebstahls, des Lehrens der trügerischen Vorwände, des Festhaltens doppelter
Gedankenrichtung, was den Zweifel an der Religion verrät, der Schlaffheit und Mattigkeit im Handeln und das Gebot der
vier oder sieben täglichen Gebete."²
Die Vorschriften für die electi waren erheblich strenger und umfaßten sieben Verpflichtungen und drei Siegel (signacula,
خواتم), deren vollkommene Annahme und Erfüllung unumgängliche Bedingung für die Aufnahme unter die Klasse der electi
war. Die sieben Vorschriften waren: „1. Bezähmung der Sinnenlust und der Habgier. 2. Sich des Essens aller Arten Fleisch
zu enthalten. 3. Keinen Wein zu trinken. 4. Sich der Ehe zu enthalten. 5. Alles Schädliche des Wassers und des Feuers zu
vermeiden, d. h. jeder Beschäftigung, zu der Feuer und Wasser gehört, sich zu enthalten. 6. Keine Zauberei zu treiben. 7. Sich
der Heuchelei zu enthalten."²
Die „drei Siegel" sind das signaculum oris (Siegel des Mundes), manuum oder manus (Siegel der Hände oder der Hand) und
sinus (Siegel des Busens). Sie enthielten die ganze manichäische Sittenlehre und galten auch für die Zuhörer, die indessen von
der genauen Befolgung mancher ihrer Vorschriften nachsichtsvoll entschuldigt waren.
Das signaculum oris war bestimmt, alle verwerflichen Reden zu verhüten; nur Ehrbares und Reines sollte der Mund verkünden.
Dann aber schloß dieses „Siegel" auch den Genuß aller unreinen Nahrungsmittel aus.
Das signaculum manus verbot „alle Handlungen und Beschäftigungen, die mit Wasser und Feuer zusammenhängen (siehe
oben); andererseits alle Handlungen, wodurch irgend eine Verletzung der Tier- und Pflanzenwelt als Bewahrern von Licht-
teilen zugefügt oder irgend eine Gewalttat oder Ausübung von etwas Unreinem vollzogen wurde. , [oder] solche die der Ver-
strickung [des Lichtes] mit der Materie Vorschub leisteten."²
„Das signaculum sinus endlich verbot alles, was auf sinnliche Neigungen und Gedanken, vorzugsweise geschlechtliche Be-
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