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0043 Iranische Felsreliefs : vol.1
イランの岩壁彫刻 : vol.1
Iranische Felsreliefs : vol.1 / 43 ページ(白黒高解像度画像)

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doi: 10.20676/00000244
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OCR読み取り結果

Aus der klassischen Überlieferung ist bisher für diese Frage wenig zu gewinnen, es müßten zunächst alle
Nachrichten, die sich auf die nördlichen Saken (die Amyrgier und die spitzmützigen Saken) beziehen,
sorgfältig von denen über die südlichen, indischen getrennt werden, eine Aufgabe, die den Rahmen dieser
Arbeit weit überschreitet. Auf die Nachrichten des Skylax und des Hekataios aber scheint mir von per-
sischer Seite aus ein neues Licht zu fallen, ich denke an das schon zitierte: „Κασπάπυρος πόλις Γανδα-
ρική, Σκυθῶν δὲ ἐκεῖ". Leider ist diese Stelle von Stephanos bis zur Unverständlichkeit zusammengekürzt,
das „Stadt in Gandara" ist gewiß erst von Stephanos selbst herrührend, doch scheint mir die Notiz
für die südlichen Saken in Anspruch genommen werden zu müssen.

Es ist eben viel von den Gandara und Indern die Rede gewesen, und daher ist es angezeigt, eine
Betrachtung der VII. und XX. Satrapie Herodots hier folgen zu lassen. Aus der VII. Satrapie haben wir
die Sattagyden bereits ausgeschieden. Es bleiben die Γανδάριοι, Δαδίκαι und Ἀπαρύται. Die Gandara
bewohnen das Kābultal, von Kābul bis Djellālābād und Peshawar. Die Dadiker sind die Dardstämme,
welche das obere Industal zwischen Swat und Hazāra, bis hinauf nach Gilgit (in Kashmir) und Yasin
(bei Chitral) bewohnen. Die Ἀπαρύται sind die Pouruta, die „Gebirgsbewohner" des Awesta, an
den südlichen Hängen des Hindukush, etwa in den Landschaften Ghorband und Pandjshir. Die
Ἀπαρύται kennt Ptolemaios VI, 17 als Παρῶται, und wohl identisch mit ihnen sind seine Παρουῆται
(VI, 18; VI, 20). Die zwei Völker besitzen also ein ganz geschlossenes Gebiet, und zwar ein solches, das
in der hellenistischen Zeit eine geschlossene kulturelle Einheit gebildet hat. Daß dieses Gebiet e i n e
Satrapie gewesen sei, ist durchaus wahrscheinlich. Nur ist sie an einer ganz verkehrte Stelle geraten.
Es ist kein Zweifel, daß diese Satrapie vor der letzten, nämlich den Indern, anzuordnen ist. Daß die
Inder den Abschluß der ursprünglichen Liste gebildet haben, ist deshalb wahrscheinlich, weil wir für
dieselbe, wie in Pers. e als allgemeine Anordnung 1. die Stammlande, 2. die westlichen, 3. die östlichen
Provinzen anzunehmen haben.

Bevor wir an die noch übrigbleibenden Satrapien XVI, XVIII und XIX herantreten, ist es jetzt
an der Zeit, zu überblicken, welche Teile Irans bereits in Satrapien eingeteilt sind, welche noch frei sind,
und ob bisher eine natürliche geographische Anordnung zu erkennen ist. Mit der XII. Satrapie Herodots
beginnend, haben wir bisher besprochen 1. Balkh mit Marw und Sogd, 2. das südliche Afghānistān mit
Ghazni, Qandahar und vielleicht das Farah rūd, 3. Sēistān mit Kirmān, Lāristān und den persischen
Inseln, 4. (XVII. Satrapie) Mekrān mit Djīruft und Beshākird, 5. (XV. Satrapie) das nördliche Balūcistān,
6. (VII. Satrapie) die Täler des Kābulflusses und des oberen Indus, 6. die Ebenen am Indus. Fügen wir
dazu den nördlichen Pamir, den Tianshan und Ferghāna, die Sitze der Amyrgier, Orthokorybantier und
Parikanier, so sehen wir, daß damit der gesamte Süden, Osten und Norden Irans restlos eingeteilt ist.
Ebenfalls, daß die postulierte natürliche geographische Anordnung erfüllt ist. Anders kann die Osten
kaum gegliedert gewesen sein, und wir erhalten danach, da ja die Gesamtsumme von 20 Satrapien ganz
sicher ist, von rückwärts zählend folgende Nummern für unsere Satrapien: XX Inder, XIX Gandara,
XVIII Saken, XVII Maken, XVI Zaranken, XV Paktyer, XIV Baktrer.

Die spitzmützigen Saken haben, als Dareios die Einteilung für die Verwaltung des Reiches schuf,
wohl noch gar nicht zum Reiche gehört. Das ferne Land dürfte immer nur ein Klientelstaat gewesen
sein, welcher nicht bestimmte Geldabgaben, sondern nur gewisse Tributgaben in größeren Perioden zu
liefern hatte (δῶρα), wie die Punt und Kush und die nordafrikanischen Völker, die Südaraber und andere.