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0070 Iranische Felsreliefs : vol.1
Iranische Felsreliefs : vol.1 / Page 70 (Grayscale High Resolution Image)

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doi: 10.20676/00000244
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Grabes von Naqsh i Rustam.
Das Dareiosgrab erscheint,
verkürzt, rechts davon. In
der Mitte der Tafel, auf einem
senkrecht zu der übrigen Wand
vorspringenden Felsen, sieht
man das vierte Grab. Unsere
Tafel II gibt das Grab IV
wieder. Von diesem stammte
die im vorhergehenden Ka-
pitel, zu Tafel III, behandelte
Darstellung der oberen Zone.
Die innere Einrichtung
aller Gräber ist im wesent-
lichen die gleiche. Durch die
Grabstür betritt man einen
breiten, wenig tiefen Raum, an
dessen hinterer Seite ein bis
tiefe Nischen für je ein bis
zwei Gräber liegen, so daß also
nicht nur der königliche Inhaber, sondern auch seine engere Familie in einem solchen Grabe bei-
gesetzt werden konnte. Grundrisse findet man u. a. bei Flandin et Coste, pl. CLXX. Das Grab I
von Naqsh i Rustam hat drei Nischen für je ein Grab, das Dareiosgrab drei Nischen für je drei Gräber
und Raum für eine vierte Nische. Abb. 19 zeigt das Innere des Grabes VI von Persepolis, welches
zwei Nischen für je zwei Gräber enthält. In dem Vorraume sieht man die schweren Steindeckel der Gräber
liegen. Alles ist aus dem lebenden Felsen gehauen, und keines der vielen Gräber ist ungeöffnet. Die Gräber
setzen eine Einbalsamierung der Leichen voraus, wie ebenso Aristobulos' Bericht über das Grab des Kyros
in Pasargadae. Dort erfahren wir auch einiges über die Ausstattung der Königsgräber (vgl. Text zu
Tafel XXIX).

Über die Form der Totenbestattung der Mazdayasnier in achaemenidischer Zeit wissen wir nur
wenig. Privatgräber sind bisher nicht bekannt. Felsengräber hatten wohl nur die Fürsten. Die Sitte
der Totenaussetzung scheint von Ostpersien zu kommen, wo einige im übrigen ganz wilde Stämme sie
schon in Urzeiten hatten¹). Allgemein bezeugt ist sie uns bei den Parthern, von denen Trogus (bei
Justinus XLI, B, 5) sagt: Sepultura vulgo aut avium aut canum laniatus est, nuda demum ossa terra
obruunt. Spuren der awestischen Anschauung, daß weder das heilige Feuer durch Leichenverbrennung,
noch die heilige Erde durch Bestattung in Erdgräbern verunreinigt werden darf, finden sich aber auch
schon in achaemenidischer Zeit²). Die Felsenkammern mit ihren Sarkophagen widersprechen dem nicht.
Die Pārsi kennen nur mehr die Aussetzung als alleinige rituelle Art der Bestattung. Die Daklmas, Türme
des Schweigens von Bombay und Teheran, sind vielen bekannt. Wann indessen andere Bestattungsarten
aufhörten, ist nicht fest bestimmt. Noch Hamza al-Işfahānī³), im Anfang des vierten islamischen Jahr-
hunderts, schreibt über die Stadt Gūr-Fīrūzābād, welche Ardashir I als Ardashir-Khurra gründete:
„gūr nämlich und gār bedeutet Grube oder Graben, doch nicht Erdgrab, Leichengrube, denn die Perser