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0107 Iranische Felsreliefs : vol.1
イランの岩壁彫刻 : vol.1
Iranische Felsreliefs : vol.1 / 107 ページ(カラー画像)

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doi: 10.20676/00000244
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der Regierungszeit Ardashirs I., dessen göttliche Investitur es darstellt, und ist früher als das dasselbe
Sujet darstellende Reiterrelief von Naqsh i Rustam. Stilistisch stehen beide Reliefs sehr nahe zueinander;
auch rein äußerlich, im Kostüm usw., gibt es Vergleichspunkte. Wie dort finden wir auch hier die schweren,
glatten Gewandstoffe, die erst seit der Zeit Shāpūrs I. den bekannten dünnen, weichen und faltigen Sasa-
nidengewändern Platz machen. Ormuzd trägt beidemal die Mauerkrone, ein Zepter und dieselbe Haar-
und Bartfrisur. Das Porträt des Königs gleicht seinen frühen Münzen, wo er einen langen, rechteckig
beschnittenen Vollbart trägt und kurz geschnittenes Haar; seine Kopfbedeckung ist bis auf den hier
fehlenden Backenschutz dieselbe wie auf dem Reiterrelief von Naqsh i Rustam. So scheint mir kein
Zweifel darüber zu bestehen, daß es sich hier um ein Denkmal handelt, das Ardashir bald nach dem
entscheidenden Siege über Artabān, früher wie das Relief von Naqsh i Rustam, errichtet hat, und in
dem das göttliche Recht seiner Herrschaft und auch die unter dem Schutz der Gottheit stehende Recht-
mäßigkeit der Erbfolge seiner Familie, der sasanidischen Dynastie, zum Ausdruck kommen sollte. Die
beiden Kinderfiguren, welche einen Stab, wahrscheinlich die heilige Standarte, den Dirafs-i-Kāwijān,
zu halten scheinen, sind Söhne des Herrschers, vor der Thronbesteigung geborene Prinzen; sie stehen
unter dem von Gott ihrem Vater übergebenen Ringe, dem Symbole der Herrschaft, und ihr Anteil an
der Belehnung wird auf diese Weise augenfällig dokumentiert. Die neben den Fliegenwedel haltenden
Eunuchen¹) stehende Figur eines sich auf sein Schwert stützenden Mannes ist jedenfalls der oberste welt-
liche Würdenträgers des Reiches, der erste Minister (Großwesir) oder der Generalissimus des sasanidischen
Heeres.

Schwieriger ist die Deutung der die rechte Seite einnehmenden beiden Figuren. Meiner Ansicht
nach sind es zwei zur königlichen Familie gehörende Frauen, die Mutter und die Gemahlin des Herrschers²)
oder letztere und eine Prinzessin; die Stellung der Frauen bedingte es wahrscheinlich, daß sie nicht öffentlich
an den Zeremonien und religiösen Festen des Hofes teilnahmen, und dies ist vielleicht der Grund, weswegen
sie auch bei der symbolischen Darstellung der Krönung abgesondert dargestellt sind. Der von einer Säule
getragene Baldachin soll jedenfalls einen Raum des Palastes oder einen Feuertempel versinnbildlichen,
in dem die fürstliche Frauen mit erhobenem rechtem Arm, in der gleichen Stellung wie der König, auch
ihrerseits dem Gott ihre Verehrung bezeugen. Auffallend ist es, auf den ersten Blick wenigstens, daß die
beiden Figuren der Belehnungsszene und mithin auch dem Gotte den Rücken kehren. Man hat sich diesen
Umstand damit erklären wollen, daß man annahm³), es handle sich hier um Verstorbene. Eine einfachere
Erklärung dürfte die sein, daß diese Gruppe rein äußerlich das Gegenstück zu den beiden hinter dem
König stehenden Figuren bildet, und daß dadurch, daß die beiden Frauen sich in einem besonderen Raum
befinden, ihre dem Gott abgewendete Haltung keinen Anstoß erregen kann. Sie stehen vielmehr, wie der
König vor Ormuzd, auch auf derselben linken Seite vor der ihr unsichtbaren Gottheit, der sie ihre Ver-
ehrung darbringen, und die man sich dazu ergänzen muß. Wenn man sich die Gruppe in einem Feuer-
tempel denkt, so stehen die Frauen am Eingang dem Feueraltare huldigend gegenüber.

Nicht alle Forscher stimmen darin überein, daß es sich hier um Frauen handelt. Curzon⁴) hält
die Darstellung von Frauen, wenigstens in der frühen Sasanidenzeit, für sehr unwahrscheinlich und sieht
in ihnen bartlose Eunuchen. Darauf ist zu erwidern, daß schon Warahrān II. (275—292), einer der ersten