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0294 Meine Tibetreise : vol.2
Meine Tibetreise : vol.2 / Page 294 (Grayscale High Resolution Image)

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doi: 10.20676/00000264
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Schwarzköpfe), sowie noch wirkliche Leibeigene oder Sklaven (Kurme) ¹). Da-
neben gibt es Priester (rgofsches, kin tschuanes.) und endlich Handwerker, die
sich beide aus zweitgeborenen Söhnen von Tschralba- oder Tokdamba-Bauern
rekrutieren und auch zum Teil aus Eingewanderten von anderen Stämmen.

Alles Land in Groß- und Klein-Kin tschuan befindet sich seit der Eroberung
zur Hälfte in chinesischer, zur Hälfte in tibetischer Verwaltung. Für den chi-
nesischen Teil von Grund und Boden müssen die Eigentümer, einerlei ob sie
Chinesen oder Tibeter sind, an die Tai ye bzw. an den Mu gung ting Grund-
steuern bezahlen, ganz wie an irgend einem anderen Orte in China. Sonstige
Lasten und Fronen haben die Besitzer nicht. Dieses Verhältnis zwischen Acker-
bauern und Staat mutet deshalb schon sehr modern und demokratisch an.
Der tibetische Teil von Grund und Boden dagegen wird als Eigentum der ver-
schiedenen Darro angesehen, von denen die Tschralba-Bauernfamilien, die
Dienstmannen, einzelne Stücke als erbliche Lehen gegen Gestellung je eines
Kriegers erhalten haben. Das Tschralba-Land ist Soldatenland. Es ist unteilbar.
Es ist auch unverkäuflich und nur der Erntebetrag ist verpfändbar²). Der
Darro kann es einem anderen geben, wenn die Familie sich ein schwereres Ver-
gehen zuschuiden kommen läßt. Die Tschralba bezahlen keinerlei Abgaben
außer ein paar Scheffeln Getreide als Familiensteuer für den chinesischen Be-
amten. Sie haben jedoch in Friedenszeiten jährlich zwanzig bis dreißig Tage
auf eigene Kosten als Gefolgsmann des Darro tätig zu sein und haben vorkom-
mendenfalls auch Ula (hier Wolag ausgesprochen), d. h. unbezahlte Beförderung
von Gepäck bis zum nächsten Ort, zu leisten, in Kriegszeiten aber gleichfalls
ohne weitere Entschädigung in den Kampf zu ziehen. Jeder Krieger hat seine
Waffen und Pferde selbst anzuschaffen und instand zu halten, wofür der Tschungro,
der zugleich Offizier, Gemeindeältester, unterster Richter usw. ist, die Ver-
antwortung trägt. Exerziert wird seit der Besetzung durch die Chinesen nicht
mehr, nur im Herbst ist eine zweitägige Parade mit Preisschießen u. dergl. An
diesem Tage trägt jeder gemeine Tschralba die alte Rardankopfbedeckung, den
Kischtschikgo, ein Pantherfell, das als 30 cm breiter Streifen den Rücken
hinabläuft und dessen Kopf zu einer Mütze umgearbeitet ist²). Die Offiziere
und Unteroffiziere tragen jetzt chinesische Hüte und teilweise Knöpfe darauf.
Bei dieser Herbstkontrollversammlung darf kein Tschralba fehlen. Es werden
Belohnungen und Bestrafungen verlesen und jeder Mann erhält 3 Tael als
kaiserliches Entgelt⁴).

Da der Besitz des Tschralba-Gutes mit der Gestellung eines kriegstüchtigen