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0295 Meine Tibetreise : vol.2
私のチベット旅行 : vol.2
Meine Tibetreise : vol.2 / 295 ページ(カラー画像)

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doi: 10.20676/00000264
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OCR読み取り結果

Mannes verknüpft ist, so ist leicht verständlich, daß derjenige, der den Soldaten-
dienst ableistet, auch als der eigentliche Herr des Gutes gilt. Der Vater übergibt
seinem Sohne immer sehr früh — kurze Zeit nachdem er ihn verheiratet hat —
die Pflichten des Tschralba und nimmt von da ab eine mehr beratende Stellung
im Haushalt ein. Wenn der junge Sohn aber seinen Vater schlecht behandelt,
so kann der Vater das Haus verlassen und von dem Sohne eine auskömmliche
Rente verlangen¹).

Das tibetische Land ist jedoch nicht ganz unter die Tschralba-Familien ver-
teilt. Weite Waldgebiete sind ungerodet und werden auf Verlangen vom Darro
neugegründeten Familien überlassen. Diese haben dafür dem Darro Pacht
(tokdam, kin.) zu entrichten und solche Familien haben daher den Namen Tok-
damba. Die Pacht ist ziemlich hoch und richtet sich nach der Menge des not-
wendigen Saatgutes; sie ist wesentlich höher als die chinesische Grundsteuer.
Auch diese Art Güter bleiben unverkäuflich und der Grund und Boden ver-
bleibt das Eigentum des Darro-Uradels. Unter den Tokdamba, die weit
weniger angesehen sind als die Tschralba, sind zweite Söhne von Tschralba,
aber auch Gonag, Tibeter, die zuvor Leibeigene waren und die ohne eine andere
Entschädigung als die notwendige Nahrung und Kleidung dem Darro und früher
den rGyalbo ihre Felder bestellen und ihr Vieh hüten mußten. Außer den Darro
haben die Klostergüter heute noch Gonag. Wenn es einem Gonag gelingt,
30 Tael zusammenzubringen, so kann er sich freikaufen. Wenn er schon Kinder
hat, so hat er für jedes einzelne Kind 30 Tael, für seine Frau 10 Tael zu
bezahlen, widrigenfalls ist nur er frei, die Kinder und die Frau aber sind noch
leibeigen und erstere haben vom zehnten Jahre an dem Darro zu dienen. Ein
freier Gonag kann hierauf vom Darro ein Stück Land bekommen, es roden und
Tokdamba werden. Er bleibt aber weit weniger angesehen und nur selten
heiratet ein Tschralba die Tochter eines Gonag-Abkömmlings.

Sind schon in den Ländern der Reguli des Yü schu, von Dergi u. a. m. die
älteren Lamasekten, die Nimaba, Karmaba, Saskyaba noch in großer Blüte —
mit Ausnahme der Horba-Staaten, in denen auch durch die Kuku nor-Mongolen
des Guschri Khan den Gelugba zur Herrschaft verholfen wurde —, so ist ein
großer Teil der rDyarong-Herrschaften sogar noch konservativer geblieben
und hält am alten tibetischen Bönbo-Glauben fest. In Bati, Bawang, in Somo
und Ts'a kou haben sich bis heute Bönbo-Klöster erhalten, und in Tsanla und
Rardan leben noch viele Betätiger des alten Bönboismus oder Schamanismus
und sind eifrige Regen- und Hagelbeschwörer und Seelenberuhiger und ver-
spritzen noch das Blut der Hähne und Fasanen. Für die Bönbo ist der Berg
rDyarongmurdo, ein steiler Felsgipfel östlich von Bati, das Hauptheiligtum
der Gegend. Sein Ruf ist weit herum bekannt und Scharen von Pilgern zieht
er jährlich an, die ihn links oder auch rechts herum wie Gelugba umkreisen.
Kaiser Kien lung — von den Tibetern Dyam yang Gongma tschiembo genannt
— hat in den durch den großen Krieg unterworfenen Gebieten die Bönbo-Klöster,
vor allem das Kloster Yung dschung lha sden in Gelugba-Heiligtümer um-