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0152 Southern Tibet : vol.8
Southern Tibet : vol.8 / Page 152 (Grayscale High Resolution Image)

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doi: 10.20676/00000263
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den direkten Landweg durch das *Wei*-Tal benutzten. Noch schwerwiegender ist, daß dieser Landweg schon im Altertum den Verkehr zwischen Lan-chou und dem Wei-Tal vermittelt hat, während von einem entsprechenden Wasserwege niemals etwas bekannt geworden ist.¹ Denn an verschiedenen Stellen ist der Flußlauf fast unpassierbar. So ist es heute schon von *Lan-chou* bis zum Austritt aus dem *Nan-shan* ein großes Wagnis, nur mit Flößen hinabzufahren, da es an gefährlichen Felsenufern vorbei- und über reißende Strömungen hinweggeht. Nur auf der öden, siedlungsarmen Strecke vom Fuß des Nanshan bis zu dem Fischerdorf *Bautu* ganz im Norden des Huang-ho hat sich in unseren Tagen ein kleiner Schiffverkehr entwickelt, aber nur deshalb, weil diese Linie eine kürzere Verbindung mit den Märkten im nördlichen Shansi und der Hauptstadt Peking herstellt. In alten Zeiten aber befand man sich hier außerhalb der Reichsgrenze, und die umherschweifenden Barbarenstämme hätten wohl kaum einen chinesischen Schiffverkehr längs des Huang-ho-Bogens zugelassen! Die schwierigsten natürlichen Hindernisse bietet aber die letzte Strecke, die von Bautu über *Tokto* südlich das große Lößland durchzieht, bis sie die Einmündung des *Wei-ho* erreicht. Der erste Katarakt *T'ien-ch'iao*, d. h. Himmelsbrücke, in alter Zeit *Lü-liang* genannt², kann von den flachen Booten der kühnen Bautu-Leute noch überwunden werden. Dagegen muß der zweite Katarakt, den die Anwohner nach dem Yü-kung *Hu-k'ou* nennen³, zu Lande umgangen werden. Hier breitet sich nämlich der Fluß auf der Platte zuerst weit aus, bespült rechts und links die Felswände, um dann von drei Seiten 9 m tief in eine kleine, 15 m enge Kluft zu stürzen. Erst von da wird das Fahrwasser ruhiger; nur in allem *Lung-men*, wo der Fluß auf 50 m verengt, ist noch eine gefährliche Strömung zu überwinden, bevor man bis zur Einmündung des *Wei-ho* gelangt.

Damit dürfte erschöpfend bewiesen sein, daß die Stelle, wo das Yü-kung die Schifffahrt auf dem Huang-ho beginnen läßt, nicht an seinem Oberlauf liegen kann. Nur die ganz irrtümliche Voraussetzung des Verfassers, der Minister Yü habe die Flüsse bis zu ihrer Quelle reguliert, scheint die chinesischen Kommentatoren zu einer solchen geographischen Unmöglichkeit verleitet zu haben, wie wir sie vorhin kennzeichnen konnten.

Wenn wir dagegen auf die Kartenvorlage des Yü-kung zurückgreifen, so sehen wir, daß die Beschreibung des Huang-ho überhaupt nicht von seiner Quelle spricht, sondern erst an dem Punkte beginnt, wo der Fluß *in die Provinz Yung eintritt*. Und da die nächsten Abschnitte des Flusses nicht etwa durch Punkte in seinem Oberlauf, sondern erst durch das *Lung-men* und die Umwendung beim Einfluß des *Wei* bezeichnet werden, so sehen wir uns gezwungen, auch den ersten Abschnitt des Flusses soweit wie möglich hinabzusetzen, und zwar bis 50 km oberhalb des Lung-men, d. h. bis zu der Stelle, wo wirklich der Anfang einer Schiffahrt möglich ist. Das ist das vorhin erwähnte Hu-k'ou, wofür wir besser den älteren Namen *Meng-men* einsetzen wollen.

Unter dem Namen *Meng-men* ist etwa seit dem dritten vorchristlichen Jahrhundert der Katarakt bekannt⁴; gerade der Umstand, daß hier die Schichtung der Gesteine durch