National Institute of Informatics - Digital Silk Road Project
Digital Archive of Toyo Bunko Rare Books
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| 0160 |
Southern Tibet : vol.8 |
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Nach v. RICHTHOFEN: nach HERRMANN:
635000 qkm Provinz Yung 365000 qkm
50000 » » Liang 30000 »
2020000 » übriges Altchina 1730000 »
2705000 qkm ganz Altchina 2125000 qkm.
Daraus ergibt sich eine Gesamtdifferenz von 580000 qkm, was nahezu der Fläche
der Pyrenäen-Halbinsel gleichkäme. Um diesen großen Wert hat man also bisher das Areal
von Altchina überschätzt. Würden wir die Messungen auf einer chinesischen Karte des
Yü-kung vergleichen, wo die Westgrenze noch viel weiter hinausgesetzt ist, dann würde
die Differenz noch bedeutend größer sein.
6. DIE WESTLICHEN BARBARENVÖLKER.
a) Frühere Ansichten. Wenn sich auch die traditionelle Ansicht, das im Yü-kung
beschriebene China habe sich bis nach Ostturkistan und Tibet ausgedehnt, als maßlose
Übertreibung erwiesen hat, so könnte man doch immer noch daran festhalten, daß bis in jene
Gebiete hinein wenigstens die abhängigen Barbarenstämme gewohnt hätten; so denkt
v. RICHTHOFEN vor allem an die Gegend von Kuku-nor und Tsaidam¹, DE GROOT² an Turfan
und Ostturkistan, und CHAVANNES³ glaubt insbesondere von den Kun-lun, sie hätten in dem
nach ihnen benannten Gebirgsmassiv gesessen.
Aber auch diese Annahmen lassen sich jetzt nicht mehr aufrecht erhalten. Als wir
oben S. 117 die Textstelle über die fünf Tributvölker zitierten, wiesen wir bereits darauf
hin, wie sehr die früheren Übersetzungen der Berichtigung bedürften. Ganz abgesehen
davon, daß einige nur vier, andere sogar nur drei Völkernamen herauslesen wollten, faßte
man die Völkerreihe in dem Sinne auf, daß der letzte Name »Westbarbaren« die vorher-
gehenden zusammenfasse, so daß diese ebenfalls im Westen von der Provinz Yung zu
suchen wären. Aber die chinesische Satzkonstruktion verbietet uns eine solche Auslegung.
Wenn also vor den Westbarbaren noch vier andere Tributvölker genannt werden, so hat
man sie eben nicht im Westen, sondern an den anderen Außengrenzen der Provinz Yung,
in diesem Falle im Südwesten, Nordwesten und Norden anzunehmen.
b) Die Hsi-jung, Hsi-chih und Ch'ü-sou. Wenn wir nunmehr ihre Sitze zu der
oben berichtigten West- und Nordgrenze in Beziehung setzen, so ist es klar, daß auch
nicht eins dieser Völker nach Zentralasien verlegt werden darf. Was zunächst die West-
barbaren (Hsi-jung) betrifft, so mögen es vielleicht tibetische Stämme gewesen sein; ihre
Sitze werden sich wohl bis zum Quellgebiet des Wei-ho ausgedehnt haben, da sie uns
später immer wieder dort begegnen werden.
Über die Hsi-chih und Ch'ü-sou müssen wir im ungewissen bleiben, da keine weiteren
authentischen Nachrichten vorliegen.⁴
c) Die Chih-p'i, Hsi-ch'ing und Yin-huan. Besser steht es um die Angaben über
die Chih-p'i, deren Schriftzeichen man bisher irrtümlicherweise durch »Wollstoffe und Felle«
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