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0198 Southern Tibet : vol.8
Southern Tibet : vol.8 / Page 198 (Grayscale High Resolution Image)

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doi: 10.20676/00000263
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gedrängte Zusammen-stellung der Obliegenheiten und des Personals aller Hof- und Staats-
ämter, wie sie zu Anfang der Chou vorgesehen waren. Von der Tradition wird das Werk
geradezu dem CHOU-KUNG, dem größten Organisator dieses Zeitalters, zugeschrieben.¹

Dort heißt es an einer Stelle, daß Beamte, genannt Ta-ssü-t'u 大 司 徒, beauftragt
seien, Landkarten von den Gebieten, d. h. Provinzen oder Lehnsfürstentümern, herzustellen²;
ferner wird gesagt, andere Beamte, die sogenannten Chih-fang-shih 職 方 氏, hätten sich
vermittelst der Karten des gesamten Reiches mit den Ländern desselben zu beschäftigen.³
Das wären die ersten ausdrücklichen Hinweise auf chinesische Karten. Allerdings ist gegen
diese Zeugnisse eingewandt worden, daß der gesamte Text des Chou-li erst nahezu 300 Jahre
nach dem Sturz der Dynastie redigiert sei (9—22 n. Chr.); daher habe der Herausgeber,
namens LIU-HSIN, in das Werk eher Zustände seines Zeitalters, nämlich die der Han-Dynastie,
hineingetragen.⁴ Dieser Einwand mag für gewisse Abschnitte oder Ausdrücke berechtigt
sein, aber auf unsere kartographischen Angaben trifft er keineswegs zu.

Das wird durch das andere Werk, das Chou-shu, d. h. Urkundenbuch der Chou,
bewiesen, wo sich, ohne daß man es bemerkt hat, entscheidende kartographische Angaben
wiederfinden. Diese bisher fast garnicht ausgenutzte Quelle ist deshalb so überaus wertvoll,
weil sie anscheinend unverfälscht aus der Chou-Zeit überliefert ist und daher für das Chou-li
zur Kontrolle dienen kann.⁵

Die Angabe über die Chih-fang-shih bringt folgende Stelle im Chou-shu (Buch VIII,
S. 7 ff.):

Die Chih-fang-shih kontrollieren die Karten des Reiches und stellen die Provinzen und Fürsten-
tümer fest wie auch die Bevölkerung der vier I, der acht Man, der sieben Min, der neun Mei, der
fünf Jung und der sechs Ti.⁶