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『東洋文庫所蔵』貴重書デジタルアーカイブ

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0050 Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1
スヴェン=ヘディン氏が楼蘭で発見した漢文文書およびその他の遺物 : vol.1
Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 / 50 ページ(白黒高解像度画像)

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doi: 10.20676/00000227
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OCR読み取り結果

hat allerdings ein um so größeres Recht dazu, als ihr diese Kenntnis zweifellos für die
Steuererhebungen nützlich ist, und als sie überdies auch auf Kredit verkauft (2, 23),
ja sogar Vorschüsse bewilligt (1, 3). Greift das gelegentlich zugleich in das
Gebiet der Justiz, die ihr natürlich ebenfalls obliegt, hinüber — denn es wird schwer,
vielleicht mit Gefängnis, bestraft, wer seine Schulden nicht am Verfalltage berichtigt
(1, 17, 1), — so schlägt es doch nicht minder auch in das riesige Gebiet der Personal-
akten ein, deren Führung mit zu den Aufgaben — und zwar den Hauptaufgaben —
der Verwaltung gehört hat. Zwar auf das Paßwesen (das in Niya so gut vertreten
scheint) deutet hier höchstens eine Stelle, und die nicht sicher, hin (1, 19, 7), aber dafür
erfahren wir von genauen Präsenzlisten (2, 114; 104), wie sie ja besonders für das Aus-
hebungsgeschäft (1, 21, 11, 12) unerläßlich sind, und auch sonst gibt es in den
Briefen und Stäbchen der Nachrichten genug, die eine genaue Orientierung über die
Angelegenheiten wenigstens der Beamten verraten. Nimmt man endlich noch die
Organisation und Handhabung eines ausgedehnten Nachrichten-, Post- und Boten-
dienstes hinzu, wie er ja hier an der Grenze ein geradezu vitales Bedürfnis war, so
ist wohl so ziemlich erschöpft, was sich in dieser Hinsicht aus den Fundmaterialien
ermitteln läßt.
In allen diesen Ressorts wird nun alles bis ins Detail hinein bearbeitet, um
jeden Gamaschenknopf muß ein Gesuch eingereicht werden (2, 26), damit man
es als Beleg bei den Akten habe, die kleinste Einzelheit wird peinlich gewissenhaft
gebucht und auf Heller und Pfennig (1, 22, 1, 3) verrechnet und dann nach dem
chinesischen System des allgemeinen Mißtrauens, das anscheinend schon damals die
doppelte oder gar dreifache Besetzung mancher Posten erfordert hat, monatlich(?)
von mehreren Revisoren geprüft und richtig gesprochen und deren jedem hier-
auf eine von allen beglaubigte Abschrift ausgehändigt, die endlich zur Superrevision
an die vorgesetzte Behörde geht (2, 102). So herrscht eine unendliche Schreiberei,
ein wahrhaft papiernes Regiment, das eigentlich ganz modern anmuten möchte, so
modern, wie der gewaltige Umfang und die subtile Gliederung des Beamtenkörpers,
seine Vielgeschäftigkeit und sein Vielregieren selber. Allein das alles hat schon
dazumal auf ein sehr respektables Alter zurückschauen dürfen, denn es ist doch im
allgemeinen die Verwaltungsmaschine, wie sie bereits das alte Chou-li und auch
dies vielleicht, wenigstens großenteils, bloß nach älteren Mustern zeichnet, ja gerade
die monatlichen Berichte und Abrechnungen und ihre Kontrolle durch die Ober-
instanz sehen wir schon dort wohl der Mehrzahl seiner zahlreichen Beamtenklassen
vorgeschrieben. Und ebenso altertümlich erscheint der ganze Charakter der Regie-
rung und Verwaltung: die patriarchalische Gängelung des als unmündig angesehenen
Volkes, die Errichtung und Verwendung der amtlichen Getreidespeicher, der Verkauf
aus den Regierungsbeständen auf Kredit, — das alles sind längstbekannte und
auch im Chou-li vertretene Maximen oder Bräuche, und auch die Behandlung des
gesamten Bezirks als eines einzigen Landgutes ist doch dem uralten tsing-System