National Institute of Informatics - Digital Silk Road Project
Digital Archive of Toyo Bunko Rare Books
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| 0066 |
Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 |
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zweifelloser Sicherheit erkennen läßt: den Beleg des Proviantamts 2. 49 (Taf. 2, III).
Noch jetzt von der doppelten Breite der übrigen, enthält er auf seiner Vorderseite
den zweizeiligen Kontrollvermerk der Revisionsbeamten in doppelter Ausfertigung
und auf der Rückseite zwei dreimal wiederholte Unterschriften, wovon zum wenigsten
die linke Serie nur noch halb vorhanden, weil senkrecht durchschnitten ist,
während die Vorderseite den kräftigen Ansatz und die weitere Andeutung des
Schnittes zeigt, der auch die noch erhaltenen beiden Ausfertigungen trennen und
dabei zugleich die mittelste Unterschriftreihe der Länge nach teilen sollte. Die
Urkunde war demnach mindestens dreimal¹ ausgefertigt, um für jeden der Revisoren
und für das Proviantamt selber einen Beleg zu schaffen, dessen Echtheit durch An-
einanderfügen der Duplikate zu kontrollieren war. An die Stelle der Kerbe ist also
ganz folgerecht das durchschnittene Schriftzeichen getreten — und damit ist
denn auch die fehlende Zwischenstufe der Entwicklung (bei der bezeichnenderweise immer
noch das Messer seine Rolle spielt), ist das missing link, das Bindeglied zwischen
der modernen und einer urältesten Form des Kontraktes gefunden.
Des weitern aber ergibt sich aus aus diesem Musterbeispiel — um zunächst
einiges Nebensächlichere zu nennen —, daß alle Stäbe, die einen solchen Kontrakt
(immer in des Wortes weitester Bedeutung) enthalten, nur Abschnitte eines größeren
Stückes sind, und wirklich weisen auch noch andere der gefundenen Exemplare
(2. 50; 70; 80; 109) in den längsgeteilten Zeichen der Unterschrift oder sonstiger
Worte die Spuren der Abtrennung von einer umfänglicheren Platte auf. Auch die
chinesische Theorie von der Einzeiligkeit der Schrift auf ihnen, die ja schon
Chavannes (l. c. 39) auf ihr richtiges Maß beschränkt, hat mindestens für diese
Kategorie so wenig allgemeine Geltung wie ihre Einseitigkeit. Und schließlich kommt
jetzt auch besonders deutlich zum Bewußtsein, warum sich das Holz so lange neben
dem handlicheren Papier zu halten vermocht hat: nicht die Macht der Gewohnheit,
des Hergebrachten allein war daran schuld, obwohl sie vermutlich noch bei den
Briefstäben mitgeredet hat, sondern es war der Urkundencharakter dieser Doku-
mente, der ganz naturgemäß das dauerhaftere Material dafür beibehalten ließ, indes
man minder wichtige, mehr ephemere Mitteilungen dem vergänglicheren Stoffe an-
vertraute.
Allein dabei hat es m. E. sein Bewenden noch nicht. Das Prinzip der Dupli-
zierung zur Kontrolle findet sich nämlich nun ferner auch — und zwar als ihr
eigentliches Wesen und Merkmal — bei der großen oder ebenfalls aus grauester
Vorzeit heraufgekommenen Klasse der Szepter, Siegel, Amtsabzeichen oder wie
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