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Digital Archive of Toyo Bunko Rare Books
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| 0067 |
Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 |
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man die vieldeutigen Worte sonst noch übersetzt haben mag: den *tsieh* (節), *kui* (圭)
und *fu* (符).
Diese ihre Eigenschaft ist ja der Sinologie bekannt; aber da m. W. noch nichts
Zusammenfassendes darüber existiert und sie jedenfalls noch nicht in diesem Zu-
sammenhange behandelt worden sind, so wird mir gestattet sein, aus dem Beleg-
material, das ich dazu gesammelt habe, wenigstens eine kleine Auswahl vorzulegen.
Danach tritt denn — ein Beweis zugleich für das hohe Alter des Verfahrens
— bei den *tsieh* dieser Grundcharakter und dabei auch die Art der Duplizierung
unverkennbar schon in dem Schriftzeichen dieses Wortes hervor. Denn seine
älteste Form ist 节 (j. 卄), und wenn bereits der Augenschein lehrt, daß damit die
eine und zwar die rechte Hälfte eines senkrecht gespaltenen (und vielleicht zum An-
hängen eingekerbten?) Bambusgelenkes (*tsieh*) dargestellt werden soll, so bestätigen
das auch die chinesischen Wörterbücher: ziemlich geschraubt das *Shuoh-wen*, wonach
es „die Gestalt des (zur Kontrolle) miteinander Vereinigten nachbildet",¹ und deut-
licher das *Tze-tien* (s. v. 卄), nach dem *Cheng-we*), das es erklärt für „das alte *fu-
tsieh*, wodurch man sich auswies (legitimierte): die eine Hälfte wurde hinausgegeben,
die andere daheim behalten."² Hierzu kommt dann noch das Gegenstück 勺 (j. 卵),
die Urform des Zeichens 奏 *tsou* „(einem Höheren) berichten; zeigen, darlegen" u. a.,
welche das *Chuan-Tze-wei* (s. v. 卵) direkt als die andere Hälfte des vorigen be-
zeichnet: „wenn man die *fu* vereinigt (die Legitimationen kontrolliert), so sind zwei
(Teile) vorhanden: der Geber hat den linken, der Empfänger den rechten; ferner:
beim 卄 teilt man es mitten durch, beim 卵 vereinigt man es wieder" (soll anscheinend
heißen, daß mit dem ersten der Akt des Durchteilens zur Kontrolle, mit dem andern
diese selber angedeutet werde), und endlich auch die Verbindung beider in dem
Zeichen 卿³ j. 卿 *k'ing*, der Bezeichnung jener sechs obersten Verwaltungsbeamten,
die nach den einschlägigen Kapiteln des *Chou-li*³ teils die Kontrolle über sämtliche
Berichte und Rechnungsablagen ihres Ressorts, teils auch, wie der *Ta-tsung-peh*, die
Herstellung der *kui* selber zu ihren wesentlichsten Pflichten zählten, und deren Haupt
(六卿之首), der Premierminister *Ta-tsai*, gerade auch die Ausgabe und Kontrolle
solcher Kreditive in Händen hatte, wie dies das *Ngi-li* (Kap. *P'ing-li*) mit seiner
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