国立情報学研究所 - ディジタル・シルクロード・プロジェクト
『東洋文庫所蔵』貴重書デジタルアーカイブ
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| 0075 |
Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 |
| スヴェン=ヘディン氏が楼蘭で発見した漢文文書およびその他の遺物 : vol.1 |
引用情報
OCR読み取り結果
z. B. von Huang-ti sagt: „er vereinigte (kontrollierte) die fu auf dem Fu-shan"¹;
vielleicht ist auch seine Bemerkung, daß Han Kao-tsu 201 v. Chr. „die Verdienste
erwog und für die Fürsten und Herren die fu teilte und (damit) die Lehen vergab,"¹
schon ein kleiner Anachronismus dieser Art. Wenn damit jedenfalls die grundsätz-
liche Identität der beiden Klassen erwiesen ist, so sollte man also wohl auch ver-
muten dürfen, daß diese Neuerung, obschon immerhin vielleicht ein Ausdruck der
für jene Zeit charakteristischen Zentralisierung und Demokratisierung, doch auf dem
Gebiete der kui wenigstens nicht eine vollkommene Revolution gewesen ist, zumal
die Han ja überall möglichst an die Chou-Gebräuche anzuknüpfen trachteten. Die
fu nun aber sind unzweifelhaft immer durch den Längsschnitt dupliziert worden.
So lesen wir z. B. in dem Kommentare zu der oben (S. 50, Anm. 3) zitierten
Stelle des Mencius: „Bei allen fu-k'i (man beachte den Ausdruck! Wörtlich: ‚Legiti-
mations-Kerbhölzer') blieb die rechte (Hälfte) am Sitze des Fürsten, die linke
begabte man die betreffende Person; war Anlaß vorhanden, so fügte der Fürst die
linke mit der rechten Hälfte zusammen, um die Richtigkeit zu prüfen. Wenn er
Truppen aushob, von etwas Besitz nahm oder zu Hofe berief, so geschah das allemal
mit der rechten Hälfte,"² und im gleichen Sinne äußert sich auch Yen Shi-ku zu
Shi-ki 10, 3ᵃ über die dort genannte Sonderart.⁴ Allein wir bedürfen der Beschrei-
bungen nicht einmal, denn gerade hier hat uns ein freundlicher Zufall zwei greif-
bare Beispiele aufbewahrt, die das Verfahren ganz unmittelbar vor Augen stellen:
nämlich das vollständige Exemplar eines solchen fung-hu-fu mit seiner Inschrift —
jenes abgebildet im Si-ts'ing-ku-kien (38, 8ᵃ),⁵ diese im Tsi-ku-chai-Chung-ting-i-k'i-
kuan-shih (10, 5ᵇ) faksimiliert — und die ebenfalls im letzteren (10, 6ᵃ) erhaltene
Inschrift eines zweiten Stückes dieser Art, welche beiden ich denn (unter Hinweis auf
die anschauliche Zusammenstellung der ersten mit ihrem fu bei Chavannes [MH. II,
466]) in Übersetzung hier wiedergebe:
(a) „(Unter) Sin (= Wang Mang) dem General(?) . . . . von Wu-ling als ku-fu ge-
geben". „Wu-t'ing . . . ."
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