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0080 Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1
Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 / Page 80 (Grayscale High Resolution Image)

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doi: 10.20676/00000227
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„Vertrag" und ming, der offizielle Name der Belehnung, im Tso-chuan einmal gleich-
bedeutend gebraucht werden.¹ Entscheidend aber ist die ausführliche Nachricht des
Ts'ien-Han-shu über die Formalitäten bei der Lehensverteilung, die Kao-tsu vollzog.
„Der Schwur bei der Belehnung mit einer Würde" — so heißt es da — „lautete:
‚Bis daß der Huang-ho (schmal) wie ein Gürtel und (klein) der T'ai-shan wie ein
Wetzstein wird, möge dein Reich in Ewigkeit bestehen und auf deinen fernsten
Samen kommen.' Darauf wurde sie durch den Ausweis des Rotbuches weiter ver-
stärkt und durch den Vertrag (beim Blut) eines weißen Rosses bekräftigt."²
Hier wird also ausdrücklich der Vertrag (beim Blut) eines weißen Rosses erwähnt, und ähnlich, wenn auch lange
nicht so deutlich heißt es in demselben Werke: „Für verdiente Beamte teilte er —
Kao-tsu — Rangabzeichen (fu), machte Eide, Rotbücher und eiserne Kontrakte,³
(sowie) metallbeschlagene Kästen und steinerne Behälter (dafür) und hob sie im
Ahnentempel auf,"⁴ und ebenso lesen wir im Sung-shi, daß man auch zu seiner Zeit
noch bei der Belehnung „einen Schwurkontrakt und ein Siegel aus Goldbronze mit
der Formel verlieh: ‚(Deine) Kinder und Enkel mögen einander das Reich über-
liefern ununterbrochen von Geschlecht zu Geschlecht'."⁵ Daß dieser Vertragsschluß
aber nicht eine Neuerung der Han-Periode ist, das wird man nach allem übrigen
wohl behaupten dürfen, und im speziellen spricht auch vielleicht noch das „Rotbuch"
dafür, wenn es nämlich den rätselhaften „roten Tafeln" gleichzusetzen ist, die nach
dem Chou-li zur Aufzeichnung kleinerer Verträge gedient haben.⁶ Einer seiner Kom-
mentare nimmt das in der Tat auch an, und wie mir scheint, mit Recht, während