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『東洋文庫所蔵』貴重書デジタルアーカイブ

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0081 Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1
スヴェン=ヘディン氏が楼蘭で発見した漢文文書およびその他の遺物 : vol.1
Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 / 81 ページ(白黒高解像度画像)

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doi: 10.20676/00000227
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OCR読み取り結果

es dagegen mit dem gleichnamigen Verbrecheralbum des *Tso-chuan,*¹ auf das dort
gleichfalls hingewiesen ist, schwerlich viel zu schaffen hat, es sei denn, man dürfte
dies in dem milderen Sinne eines Registers von Dienstpflichten, eines Salbuches
etwa, deuten. Auch ließe sich recht wohl die Frage aufwerfen, ob das Opfer mit
Bundeseid, das nach der leider nur allzu lakonischen Darstellung des *Ngi-li* mit der
erwähnten „Kontrollversammlung" (*kin*) vorhanden war,² wirklich nur Zwistigkeiten
der Vasallenfürsten beizulegen hatte, wie die Erklärer mit Berufung auf eine nicht
einmal unmittelbar einschlägige *Chou-li*-Stelle (Kap. *Sze-meng*, Gr. Ausg. 25, 15ᵃ)
meinen, oder ob es nicht vielmehr eben jenen Lehensvertrag besiegeln sollte. Denn
es ist doch schwer einzusehen, warum es sonst nur gerade bei dieser einen und
charakteristischen Audienz (und vielleicht noch bei den ebenfalls zur Kontrolle der
Szepter benutzten königlichen Inspektionsreisen) stattgefunden hat, wie das auch nach
von jenen Kommentatoren angezogenen Nachrichten des *Shang-shu* und *Li-ki*
der Fall gewesen ist.³ Aber wenn dies vorläufig dahingestellt bleiben muß, so weist
dafür doch noch der Eidschwur m. E. unverkennbar auf die Altertümlichkeit jener
*Han*-Zeremonie hin; denn nicht bloß, daß er sich wohl schon durch die Viersilbig-
keit seiner Verse wie durch Einzelheiten seiner Phrasierung⁴ als ein Erbstück zu er-
kennen gibt: er scheint auch vom *Shi-ki* direkt als im Altertum gebräuchlich be-
zeichnet zu werden.⁵ Und zu alledem redet denn auch noch das *Chou-li*, obschon
bloß im Vorübergehen, von einem Lehenseid. Es sagt nämlich: „Immer wenn der
Erbsohn eines Vasallenfürsten dem Himmelssohne den Eid geleistet hat und (dann)
seinen Fürsten vertritt, so mindert man das diesem gebührende Zeremoniell (nur)
um eine Stufe für ihn; hat er noch nicht geschworen, so gebraucht er (als Abzeichen
bei Audienzen usw. nicht das Rangszepter, wie jener, sondern) Felle und Seidenstoffe
und rangiert hinter den *Tze* und *Nan*."⁶ Das ist freilich, wie man sieht, der Eid
des Belehnten, nicht des Lehensherrn, wie dort,⁷ aber auch so ist er doch ein