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『東洋文庫所蔵』貴重書デジタルアーカイブ

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0085 Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1
スヴェン=ヘディン氏が楼蘭で発見した漢文文書およびその他の遺物 : vol.1
Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 / 85 ページ(白黒高解像度画像)

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doi: 10.20676/00000227
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OCR読み取り結果

(den Leuten) fu und Siegel macht, um sie zur Treue zu verpflichten, so stehlen sie
die samt fu und Siegeln"¹ und „Verbrennt die fu, zerbrecht die Siegel, dann wird
das Volk (wieder) einfach und natürlich werden!"² — ob man hier fu durch „Kerb-
holz" übersetzen darf, wie es gewöhnlich geschieht (Legge, SBE. 39. 285, 286; Giles,
Chuang-tze S. 114, 115): denn wenn der ganze Zusammenhang und namentlich die
Erwähnung des Volkes diese Auffassung zu rechtfertigen scheint, so könnte doch
andererseits die Verbindung mit dem Siegel darauf hinweisen, daß hier nur von
Amtsabzeichen die Rede ist, um so mehr vielleicht, als der Ausdruck fu-si 符璽
„fu und Siegel" z. B. im Shi-ki (6, 13ᵃ) die betreffenden Insignien bezeichnet. Und
derselbe Zweifel mag auch bei der Angabe des Shi-ki berechtigt sein, daß unter
Shi-huang-ti „die fu sechszöllig" gemacht worden seien;³ auch hier scheint ungewiß,
ob es sich dabei um „plaques des contrats", wie es Chavannes (MH. II, 130) wieder-
gibt, oder um Würdezeichen gehandelt hat. Aber dafür sind einige andere Zeug-
nisse da, die m. E. erkennen lassen, daß man wenigstens in der Han-Zeit und später
jene Szepter mit den ki, den „Kontrakten" oder „Kerbhölzern", in Verbindung ge-
bracht resp. identifiziert hat. So enthält z. B. nach dem Pei-wen-yün-fu das mir
leider unbekannte Shu-tuan die bezeichnenden Sätze: „Alle urkundlichen Verpflich-
tungen gegeneinander werden ki genannt. Auch heißt es, man kerbt ein (Stück)
Holz und teilt es, der Fürst bekommt die linke, der Beamte die rechte Hälfte; das
ist das vererbte Vorbild der ehemaligen Tiger-(Legitimationen) aus Bronze und
Bambus und der Bronzefische und doppelten(?) Kontrakte (Kerbhölzer, ki) von
heutzutage".⁴ Ferner wird der Ausdruck fu-ki (符契), soviel ich sehen kann, gleich
dem alten fu-tsieh (|節) gebraucht⁵ und die so bezeichneten Legitimationen,⁶ die