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『東洋文庫所蔵』貴重書デジタルアーカイブ

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0086 Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1
スヴェン=ヘディン氏が楼蘭で発見した漢文文書およびその他の遺物 : vol.1
Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 / 86 ページ(白黒高解像度画像)

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doi: 10.20676/00000227
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OCR読み取り結果

aus Holz oder auch aus Seidenstoff, aber stets in der bekannten Weise kontrollierbar
hergestellt waren, jedenfalls den Rangszeptern gleichgeordnet, denn „er (Huang-ti)
vereinigte die fu-k'i, Szepter und Halbszepter der Vasallenfürsten", bemerkt der
Kommentar zu der früher einmal zitierten Stelle des Shi-ki.¹ Ein anderes Beispiel
sind vermutlich die eisernen k'i der Han-Periode, die schon einmal zu nennen waren,
und endlich finden wir in T'ang-shu die Äquivalente der alten kui usw. oder diese
selber ohne weiteres als k'i bezeichnet. Denn wenn es — ich muß hier nach PWYF.
und Tze-tien zitieren — berichtet, daß (der König) im Altertum ein k'i aus Jade
gebrauchte, um den Kronprinzen zu berufen",² so werden darunter gewiß die Sym-
bole aus der Szepterklasse, die man vormals zu solchem Zweck verwendete (vgl. u.),
oder allenfalls ihre Nachfolger verstanden sein, und auch die „hölzernen k'i", die
man sowohl zur Legitimation beim Betreten des Palastes³ wie zur Truppenaushe bung
brauchte,⁴ sind bloß die Doppelgänger der gleichbedeutenden Szepter von ehedem.
Aber zu diesem allen, das, wie mir deucht, die Wesensgleichheit von Szepter
und Kerbholz doch schon kräftig genug hervortreten läßt, kommt nun noch eines
und, weil es zugleich den einzigen Einwand abschneidet, das Wichtigste hinzu: daß
nämlich die Szepter nicht etwa bloß die Symbole, die Wahrzeichen eines Kontraktes
oder einer ähnlichen Handlung, sondern daß sie vielmehr, genau wie die Kerb-
hölzer, auch die Vertragsurkunden selber gewesen sind. Denn man braucht
sie in der Tat nur ein wenig aufmerksam anzusehen, so beginnen sie zu reden und
es zeigt sich, daß sie ihre Bestimmung — also den Inhalt oder doch die Bedingungen
des Vertrages — immer und zuweilen überraschend verständlich auszudrücken wissen,
und zwar je nachdem durch einen Laut- oder einen Sinnrebus, den entweder ihre
Form oder ihr Ornament oder auch beides zusammen erzeugt. So spricht — um
zuvörderst die redende Form zu beleuchten — das „gezahnte Halbszepter", ya-
chang (牙璋), das zur Truppenaushe bung und -führung bestellt,⁵ durch seine zahn-
förmige Auszackung ganz verständlich den Befehl „Soldaten!"⁶ aus; denn „die Zähne
sind das Bild von Soldaten",⁶ die sich ja im Shi-king auch wirklich „die Klauen und
Zähne des Königs" nennen,⁷ und ganz dasselbe besagen auch nach chinesischer An-
sicht⁸ die ihm gleichwertigen „Tiger-tsieh" (虎節 hu-tsieh) und „Tiger-fu" (虎符
hu-fu) mit ihrer Form in Gestalt dieses Tieres, das nach den Titeln „Tigerbeamter"
(虎臣 hu-ch'en) für den Befehlshaber der Leibwachen und „Tigerschnelle" (虎賁 hu-