国立情報学研究所 - ディジタル・シルクロード・プロジェクト
『東洋文庫所蔵』貴重書デジタルアーカイブ
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| 0096 |
Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 |
| スヴェン=ヘディン氏が楼蘭で発見した漢文文書およびその他の遺物 : vol.1 |
引用情報
OCR読み取り結果
entstanden sind. Damit wäre dann eine weitere Beziehung zwischen Szepter und
Schreibtafel gegeben. Allein die Bezeichnung der Spitze des ta-kui als eines Hammers
(noch dazu mit einem Dialektworte)¹ scheint eher darauf hinzuweisen, daß es sich aus
einem alten Streithammer entwickelt hat, und dann wäre die Entwicklung zum Schreib-
gerät wohl nur aus der Analogie der indianischen Tomahawks verständlich, das zugleich
als Kerbholz gebraucht worden ist, und wir hätten so die Möglichkeit, die Schreib-
tafel unmittelbar mit diesem in Verbindung zu bringen. Doch das mag als neben-
sächlich dahingestellt bleiben; denn wie man es auch erklären möge, es ändert nichts
an dem Ergebnis, zu welchem, scheint mir, das Vorgetragene führen muß: daß der
geschriebene Kontrakt in jener weitesten Bedeutung der zur Kontrolle duplizierten
Urkunde, wie ich ihn hier durchweg verstanden habe, schriftgeschichtlich (also im
eigentlichen Sinne buchstäblich) geraden Weges aus den Szeptern hervorgegangen
ist. Damit ist denn seiner technischen Entwicklung aus dem Kerbholz, die ja
übrigens auch wieder durch die Szepter gestützt wird, ergänzend und festigend die
völlig parallelgehende auch der Ausdrucksmittel zugesellt und so, möcht ich glauben,
ein allerseits lückenloser Stammbaum des Kontraktes aufgestellt.²
Aber zugleich tut sich nun die Aussicht wohl noch viel weiter, zu einem über-
raschenden Rundblick über das ganze chinesische Schrifttum auf; denn es scheint,
daß der Stammbaum des Kontraktes auch der Stammbaum des chinesischen
Schriftstückes überhaupt ist. In der Tat gehören alle offiziellen Dokumente der
alten Zeit unter den Begriff des Kontraktes in diesem Sinne; denn sie wurden alle
dupliziert. Man braucht nur das Chou-li durchzusehen, um rasch dessen inne zu
werden. Nicht bloß die eigentlichen Verträge, die Eide, die privaten Übereinkünfte
und jedes geschäftliche Abkommen samt Pässen, Kreditiven, Zoll- und Waren-
scheinen u. dergl. wurden danach so behandelt, was ja ohne weiteres verständlich
ist, sondern auch alles übrige, von den einfachsten Rechnungsablagen, Registern und
Berichten der Beamten³ — deren späte Enkel wir wohl in den Stäben von Lou-lan
begrüßen dürfen — bis zu den Gesetzen, Statuten und Karten des Reiches,⁴ ja zu
den Worten des Königs, die der „Annalist des Innern" (内 史 nei-shi) aufzuzeichnen
und zu duplizieren hatte⁵ und, wie sich z. B. bei dem Gebete des Chou-kung (Shu-
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