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0071 Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1
Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 / Page 71 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000227
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Szepter"¹ auf ihn zu gründen. Sodann widmet ihm das Ngi-li einen ganzen Ab-
schnitt (Kap. Kin-li), aus dem sich freilich nur folgendes für die eigentliche Zeremonie
herausschälen läßt: „... dann begibt sich der Lehensfürst mit seinem Szepter (jui-
yüh, genau genommen sogar: „mit seinem Legitimations⁴-Jade") ... zur Audienz." Im
Thronsaal „setzt er sich (oder kniet), legt sein kui nieder und grüßt zweimal unter
Niederwerfen." Darauf „nimmt er sitzend (resp. kniend) das kui, steigt (die Stufen)
empor und händigt sein ming³ aus; der König nimmt das Jade(szepter) von ihm in
Empfang", und jener entfernt sich nach einigen weiteren Förmlichkeiten. Nachdem
dann dem König später noch die üblichen Geschenke überreicht worden sind, wo-
bei dieser den Jade — hier angeblich das daraufgelegte Abzeichen pih (璧) — nur
mit der Hand berührt, erfolgt endlich und offenbar als Ergebnis der Kontrolle sein
Urteil, das jener mit entblößter Brust (als Zeichen der Unterwerfung auf Gnade und
Ungnade) erwartet: „mein Oheim, du bist ohne Tadel; kehr' heim dein Reich zu befrieden!"⁴
Wird aber bei diesen gerade der Kernpunkt, die Kontrolle, nicht ausdrücklich genannt
— auch das Ngi-li läßt ja hier nur zwischen den Zeilen lesen —, so ist das, scheint
mir, wesentlich anders bei dem Haupt- und zugleich wohl ältesten Beleg für diese
Gepflogenheit, der Nachricht des Shu-king: „(Kaiser Shun) forderte die fünferlei
Szepter (resp. Legitimationen, jui) ein; als (seiner Regierung erster) Monat herum
war, empfing er täglich den sze-yoh und alle ‚Hirten' (muh) in Audienz und teilte
den sämtlichen Vasallenfürsten die Szepter (jui) zu."⁵ Denn das einzige Schrift-