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『東洋文庫所蔵』貴重書デジタルアーカイブ
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Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 |
| スヴェン=ヘディン氏が楼蘭で発見した漢文文書およびその他の遺物 : vol.1 |
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Und so haben es denn anscheinend auch die Chinesen selber aufgefaßt. Zwar
bin ich nicht ganz sicher, ob man in den Worten Chuang-tze's: „Wenn man ihnen
als Treupfand an den gewünschten irdischen Partner: Tso-chuan l. c. V, 259) die gelegentliche Ver-
wendung der wirklichen Rangszepter dabei, die wenigstens Tso-chuan l. c. V, 188 nicht ganz unwahr-
scheinlich ist (mit dem berühmten Opfer des Chou-kung (Shu-king V, 6) läßt sich in dieser Beziehung
leider wenig anfangen, auch nicht beim Vergleich der Selbstweiche des Ch'eng-t'ang nach dem Shi-
ki), dann aber namentlich die ausdrückliche Versicherung des Kommentars zu Tso-chuan l. c. V, 188,
daß der betreffende Fürst sein pih „als Unterpfand der Treue dem Flußgotte) gab" (賀信盆河),
womit sich auch noch die Bemerkung des Chou-li-Kommentars zusammenstellen ließe, daß „die Ritual-
szepter dasjenige sind, wodurch der Mensch seine Aufrichtigkeit übermittelt" (... 贈玉者,人所以
各致其誠者也, Gr. Aug. 12, 28²), und endlich die erwähnte Verwendung des Gürtelgehänges.
Denn dies „Banner der Empfindung", wie es im Tso-chuan l. c. V, 127 direkt bezeichnet wird, gab wirklich
sozusagen die Personalakte seines Trägers an: es kennzeichnete nicht nur — z. B. beim Bauern, der das
Modell eines Pfluges, oder beim Zimmermann, der desgleichen eine Axt am Gürtel trug — seine Be-
schäftigung (象其事, Peh-hu-t'ung nei 4, 4b), sondern es gab in der Form und Art seiner Steine auch
Auskunft über Charakter und Neigungen seines Besitzers, und wie ich anderswo (in der Einleitung zu
Stenz, Beiträge z. Volkskunde Süd-Schantungs S. 9/10) gezeigt zu haben glaube, wurden auch gewisse
königliche ming (命) als Ausweise hier befestigt — wie denn das oberste Szepter, das ta-kui (大圭) des
Königs, wenn nicht am, so doch im Gürtel getragen wurde (vgl. u. a. Chou-li, Kap. T'ien-jui, Gr. Aug.
13, 4b). Gerade der Gürtelbehang mußte also dem Chinesen, der Symbol und Symbolisiertes von jeher
für identisch gehalten hat, als gleichwertig mit dem Träger selbst erscheinen und seine Hingabe die
Verpfändung der Person bedeuten.
Allerdings scheint diese Funktion der Ritualszepter usw. wohl noch mit der andern gekreuzt
und verquickt zu sein, daß sie gleichzeitig auch den Empfänger durch Form und Farbe symbolisieren
sollten, also z. B. das viereckige gelbe Szepter die Erde, wenn das nicht, wie vielleicht anzunehmen,
eine sekundäre Zutat ist. Und namentlich fällt eine große Ähnlichkeit mit den offiziellen Geschenken
ins Auge, die also zu der Annahme verleiten könnte, als seien nur solche damit gemeint. Allein auch
sie beruhen auf demselben Grundgedanken: der Legitimation und des Unterpfandes der Treue.
Das ist von vornherein klar bei den Geschenken zur Einleitung und zum Abschluß der Heirat — denn
diese ist ja nach Ausweis z. B. des Shi-king (I, 3, VI, 4; I, 5, IV, 6) und des T'ien Han-shu (1a, 5b)
nichts anderes als ein eidlicher Kontrakt —, so gilt es nicht weniger auch für die Einführungs-
geschenke (贄). Das würde sich ohne weiteres aus der vielleicht von Shu-king II, 1, 8 unterstützten
Angabe des Li-ki (Kap. K'uh-li, 1, 52b) ergeben, daß die Vasallenfürsten ihre Bestallungszepter (圭,
Komm.: 命圭也) dazu gebrauchten; doch will sie mit den anderen darüber nicht recht stimmen.
Aber schon die vom Chou-li (Kap. Ta-tsung-peh, Gr. Aug. 12, 25b) und Tso-chuan (l. c. V, 107) be-
glaubigte Tatsache ist gravierend, daß diese Einführungsgeschenke je nach Rang und Geschlecht des
Gebers verschieden sein mußten resp. zur Unterscheidung des Ranges dienten: der Fürst überreichte
ein Jadeszepter (pih, chang), der Beamte je nach seiner Klasse ein Tier (meist ein totes) und die Frau
sehr charakteristisch das uralte Zeichen ihrer Tätigkeit aus der Zeit des wirtschaftlichen Individualismus:
Kastanien und Datteln. Es war also doch wieder ein Symbol seiner selbst, was man darbot. Über-
dies definiert ein Kommentator der obigen Chou-li-Stelle das Einführungsgeschenk als „die persönliche
Übermittlung der Aufrichtigkeit" (自致其誠也), und sehr bedeutsam ist es doch wohl auch, daß
das Schriftzeichen 贄 mit 質 „Unterpfand" (resp. auch „duplizierter] Kontrakt", s. Chou-li, Kap. Chih-
jen 質人) wechseln konnte. Keinen Zweifel mehr über die Natur des Einführungsgeschenkes läßt
aber die Mitteilung des Tso-chuan, daß der in Fürstendienst tretende Jüngling nach alter Bestimmung
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