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Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 |
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darf man vielleicht in den heutigen Bucheinbänden (sowohl den Holzdeckeln mit
Schnüren wie den kastenartigen Umschlägen) erblicken. —
Die „gesiegelten Briefe" der Chou-Zeit werden zwar von Tuan Yu-ts'ai, dem
modernen Kommentator des Shuoh-wen (1735—1815; s. Chavannes l. c. S. 69) zum
Beweise der — im Übrigen doch wohl richtigen — These angeführt, daß schon
die Chou-Zeit auf Seide geschrieben habe, denn auf Bambus und Holz habe man
keine Siegel anbringen können; aber diese Behauptung wird ja durch die Evidenz der
Funde widerlegt.
Zu S. 36, Anm. 3. (Schrift auf Seide).
Ob nicht auch Lun-yü XV, 6, 2: 邦 無 道,則 可 卷 而 懷 之. „Hat der Staat
nicht den rechten Weg, dann kann er — K'ü Peh yü — sie (nämlich seine Grund-
sätze, nicht, wie man es auch erklären will, seine Person) zusammenrollen und im
Busen bergen", zum Beweise herangezogen werden darf? Der Vergleich scheint
doch von einem wertvollen Schriftstück hergekommen zu sein. — Den Ausdruck
Moh Tih's, dem übrigens noch dessen 8, 7a und 7b erscheinendes 一 尺 之 帛 hin-
zuzufügen ist, finde ich auch noch bei Wen-tze 2, 11b (著 于 竹 帛,鏤 于 金 石), im
Lü-shï Ch'un-ts'iu 2, 9b, 10a (著 于 竹 帛) und bei Huai-nan-tze 2, 7b (鏤 金 石,書
竹 帛). Indessen führe ich diese Stellen bloß der Vollständigkeit halber an, denn
eine Beweiskraft haben sie weiter nicht, da ja die beiden letzten schon in resp.
hinter die Zeit Shi-huang-ti's fallen und Wen-tze, der sonst entscheidend wäre, so-
gar im Verdacht steht, eine nachchristliche Kompilation zu sein; es ergibt sich
höchstens daraus, daß die Redensart schon in vorchristlicher Zeit stehend war (für
spätere Belege vgl. Chavannes l. c. S. 7 und PWYF: s. v. v.). — Ein „Pfeilbrief",
der anscheinend ebenfalls in einem briefumwickelten Pfeile bestand, wird auch bei
Moh Tih erwähnt (15, 13a: 矢 書,毋 以 書). —
Übrigens konnte das Schreiben auf Seide auch schon durch das sicherlich sehr
alte Sticken und anscheinend auch Malen darauf (für das letztere vgl. Shu II, 4, 4
und Chou-li II (42), 28a/b nebst der fast wörtlich mit ihrer übereinstimmenden
Stelle Lun-yü III, 8, 2, die wohl Biot's (II, 514) „brodeurs en couleur" berichtigt) an-
geregt werden; denn die betreffenden Ornamente mit ihrer symbolischen Bedeutung
waren ja doch nur eine andere, ältere Art von Schrift. Besonders vom Aufmalen
ist ja zum Schreiben doch nur ein Schritt.
Zu S. 41, Anm. 1. (Messer als Schreibgerät).
Ein sehr altes, vielleicht das älteste Zeugnis für die Verwendung des Messers
zum Einschneiden der Charaktere ist das Schriftzeichen 則 „Gesetz", das in seiner
ältesten Form aus „Dreifuß" (鼎) und „Messer" (刀) zusammengesetzt ist (s. Chuan-
tze-wei und Luh shu t'ung; die — wie so häufig — gekünstelte Herleitung im
Shuoh-wen aus 貝 und 刀 wird durch die alten Formen von 貝 ohne weiteres wider-
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