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China : vol.1 | |
中国 : vol.1 |
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VORERLÄUTERUN GEN .
2. Erklärung der chinesischen politisch-geographischen Namen.
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China ist gegenwärtig in i 8 Provinzen (Hsing) getheilt, nämlich:
Tshi-liHu-péi Ngan-hwéi Kwang-si
Shan-si Hu-nan Kiang-si Kwéi-tshóu
Shen-si Ho-nan Tshé-kiang Yün-nan.
Kan-su Shan-tung Fo-kiën
Sz'-tshwan Kiang-su Kwang-tung.
Dazu kommt S h i n g - k i n g (oder die südliche Mantschurei) , dessen Verwaltung sich von derjenigen der Provinzen wenig unterscheidet.
H u- n a n und H u -péi werden auch unter dem Namen H u- k w a n g zusammengefasst ; ebenso K i a n g- s u und Ngan - h w é i unter der Benennung K i a n g- n a n.
Jede Provinz (Hsing) ist in Regierungsbezirke ersten und zweiten Grades getheilt, welche die Titel Fu und Tslzóu (erster Ordnung) führen. Denselben Titel hat die Stadt, welche der Sitz der betreffenden Regierungsbehörde ist. Diejenige Fu-Stadt, welche als Residenz des Provinzialgouverneurs die Hauptstadt der Provinz ist, wird durch den Titel Hsing ausgezeichnet.
So ist die Provinz Sz'-tshwan in iz Fu-Bezirke und 8 Tshóu-Bezirke erster Ordnung getheilt , und enthält daher auch iz Städte vom Rang eines Fu und 8 Städte vom Rang eines Tshóu erster Ordnung. Die Hauptstadt ist Tshing - t u - f u , welches als solche auch den Titel Tshing - t u- h s i n g führt.
Der Regierungsbezirk ist in Kreise ersten und zweiten Grades ge-
theilt, welche die Titel Tshóu (zweiter Ordnung) und Hsiën führen ; und, wie im bi
vorigen Fall, kommen diese Titel auch den Kreisstädten zu.
So hat der Regierungsbezirk T s h in g- t u- f u 3 Tshóu - Kreise und 13 Hsiën-Kreise.
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Zwei der letzteren sind Stadtkreise von Tshing-tu-fu , mit dem Sitz der Kreisbehörden in
dieser Stadt selbst , während die übrigen in dem Bezirk vertheilt sind. Die meisten Fu-
Städte haben nur Einen Stadtkreis, und derselbe ist stets ein Hsiën.
Ein Tshóu ersten Grades, auch Tshi-li-Tshóu oder unabhängiges Tshóu ge-
nannt, ist in Hsiën-Kreise getheilt und unterscheidet sich von einem Fu dadurch, dass die
höchste Behörde zugleich den Stadtkreis verwaltet (d. h., dass die Tshóu-Stadt selbst kein
Hsiën enthält) , während diejenige eines Fu über sä m m t 1 i c he n Kreisen steht und einen
höheren Rang hat. Die Verwaltung des Fu ist daher kostspieliger. — Ein Tshóu zweiten
Grades ist stets selbst ein Kreis und kann nicht ein Hsiën unter sich haben.
Es gibt Bezirke und Kreise, über welche eine Militärverwaltung gesetzt ist.
Sie heissen Ting. Man unterscheidet Ting ersten und zweiten Grades, welche in it
Rang und Organisation den Tshóu ersten und zweiten Grades entsprechen.
Ein Ting ersten Grades, auch Ts/ii-li- Ting oder u n a b h ä n g i ges T i n g genannt, hat ittk
daher gewöhnlich mehrere Hsiën unter sich, während ein solches vom zweiten Grad einem
Fu, oder einem Tshóu, oder einem Ting ersten Grades untersteht. Ein Tshóu oder ein 414
Ting erster Ordnung kann nie ein Tshóu oder ein Ting zweiter Ordnung unter sich haben, sondern nur Hsiën-Kreise.
Die ganze Provinz S z' -tshwan enthält i i Fu, 8 Tshóu erster Ordnung , i Ting erster Ordnung, z 3 Tshóu zweiter Ordnung, s Ting zweiter Ordnung und in i Hsiën.
Der Rangtitel einer jeden Stadt wird dem Namen stets angehängt, und danach ist jeder Ort leicht auf der Karte zu finden.
Wenn z. B ein Berg oder ein Dorf als in Shang-hai-hsiën, Sung-kiang-fu,
K i an g- s u gelegen bezeichnet ist, so heisst dies : im Kreis Shanghai, Regierungsbezirk Sung-kiang, Provinz Kiang-su.
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