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『東洋文庫所蔵』貴重書デジタルアーカイブ

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0399 Aus Siberien : vol.2
シベリアより : vol.2
Aus Siberien : vol.2 / 399 ページ(カラー画像)

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doi: 10.20676/00000224
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— 361 —

Die Civil-Verwaltung, die natürlich alle Linwohner umfasst, zerfällt in vier Abtheilungen:

  1. den Schi-Jamun (das Gericht und die Polizei-Verwaltung der Chinesen und Dungenen);

  2. den Dung - Jamun ( das Gericht für alle anderen Stämme) ;

  3. die Proviant-Verwaltung;

  4. die Münze.

Die Oberbeamten der beiden Gerichtshöfe sind zwei Daloja, von denen jeder einen Gehilfen (Schön Jang) hat. Die Proviant-Verwaltung steht auch unter einem Daloja, die Münze aber unter einem Schön Jang.

Die oberste Verwaltung der ganzen Provinz steht unter dem Oberkommandirenden des in der Provinz Ili stehenden Аrmeecorps, dem Dsan-dsün, der in sich die höchste Spitze der .Militär- und Civil-Verwaltung vereinigt. Diesem steht als Gehilfe und Stellvertreter der Chebei Amban zur Seite. Der Chef des Dsan-dsün ist der Statthalter Westchinas, der Sunda, der in Län-dsho seinen Sitz hat.

Alle Regierungsgebäude und die Wohnungen der hohen _Мandschu-Beamten, wie auch der Mandschu-Besatzung sind in der Festung Kürä, die von dem chinesischen Theile der Stadt durch eine hohe Mauer getrennt ist.

Am 1. und 15. jedes Monats müssen sich alle hohen Beamten des Ili-Thales in Kuldsha einfinden, um sich dem Dsandsiin vorzustellen und ihm über die Verhältnisse des Landes Bericht zu erstatten. Dieser grosse Empfang der Beamten ist von vielen Ceremonieen begleitet.

Am frühen Morgen nach Sonnenaufgang steigen der Dsandsiin und der Chebei Amban zu Pferde und begeben sich zum Tempel, dabei sind beide Beamte nur von einer kleinen Suitв begleitet. Die hohen Beamten des Kreises, die sich schon am Abend vorher hier eingefunden haben, stellen sich zwischen dem Palaste und dem Tempel in zwei Reihen auf und der Dsan-dsün reitet langsam an ihnen vorüber; nach Beendigung des Gebets begiebt er sich durch die Reihen der noch immer harrenden Beamten zu seinem Palaste zurück. Darauf begeben sich die Beamten zum Palaste des Dsan-dsiin, wo ihnen im ersten Hofe Zimmer angewiesen werden; nach eingenommenem Frühmahle