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『東洋文庫所蔵』貴重書デジタルアーカイブ

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0294 Meine Tibetreise : vol.2
私のチベット旅行 : vol.2
Meine Tibetreise : vol.2 / 294 ページ(カラー画像)

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doi: 10.20676/00000264
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II

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Schwarzköpfe), sowie noch wirkliche Leibeigene oder Sklaven (Kurme) 1). Daneben gibt es Priester (rgofsches, kin tschuanes.) und endlich Handwerker, die sich beide aus zweitgeborenen Söhnen von Tschralba- oder Tokdamba-Bauern rekrutieren und auch zum Teil aus Eingewanderten von anderen Stämmen.

Alles Land in Groß- und Klein-Kin tschuan befindet sich seit der Eroberung zur Hälfte in chinesischer, zur Hälfte in tibetischer Verwaltung. Für den chinesischen Teil von Grund und Boden müssen die Eigentümer, einerlei ob sie Chinesen oder Tibeter sind, an die Tai ye bzw. anden Mu gung ting Grundsteuern bezahlen, ganz wie an irgend einem anderen Orte in China. Sonstige Lasten und Fronen haben die Besitzer nicht. Dieses Verhältnis zwischen Ackerbauern und Staat mutet deshalb schon sehr modern und demokratisch an. Der tibetische Teil von Grund und Boden dagegen wird als Eigentum der verschiedenen Darro angesehen, von denen die Tschralba-Bauernfamilien, die Dienstmannen, einzelne Stücke als erbliche Lehen gegen Gestellung je eines Kriegers erhalten haben. Das Tschralba-Land ist Soldatenland. Es ist unteilbar. Es ist auch unverkäuflich und nur der Erntebetrag ist verpfändbar 2). Der Darro kann es einem anderen geben, wenn die Familie sich ein schwereres Vergehen zuschulden kommen läßt. Die Tschralba bezahlen keinerlei Abgaben außer ein paar Scheffeln Getreide als Familiensteuer für den chinesischen Beamten. Sie haben jedoch in Friedenszeiten jährlich zwanzig bis dreißig Tage auf eigene Kosten als Gefolgsmann des Darro tätig zu sein und haben vorkommendenfalls auch Ula (hier Wolag ausgesprochen), d. h. unbezahlte Beförderung von Gepäck bis zum nächsten Ort, zu leisten, in Kriegszeiten aber gleichfalls ohne weitere Entschädigung in den Kampf zu ziehen. Jeder Krieger hat seine Waffen und Pferde selbst anzuschaffen und instand zu halten,wofür der Tschungro, der zugleich Offizier, Gemeindeältester, unterster Richter usw. ist, die Verantwortung trägt. Exerziert wird seit der Besetzung durch die Chinesen nicht mehr, nur im Herbst ist eine zweitägige Parade mit Preisschießen u. dergl. An diesem Tage trägt jeder gemeine Tschralba die alte Rardankopfbedeckung, den

Kischtschikgo, ein Pantherfell, das als 30 cm breiter Streifen den Rücken hinabläuft und dessen Kopf zu einer Mütze umgearbeitet ist 3). Die Offiziere

und Unteroffiziere tragen jetzt chinesische Hüte und teilweise Knöpfe darauf. Bei dieser Herbstkontrollversammlung darf kein Tschralba fehlen. Es werden Belohnungen und Bestrafungen verlesen und j eder Mann erhält 3 Tael als kaiserliches Entgelt 4).

Da der Besitz des Tschralba-Gutes mit der Gestellung eines kriegstüchtigen

  1. Kur wörtlich Last (tib.); me = Mensch (tib.); das Lastentragen ist jedem Tibeter sehr unangenehm. C h. D a s Dict. bringt für Sklave kolbo.

  2. Die bevorrechteten Tschün ti-Eigentümer von Hu pe (s. S. 11 Bd. I) erscheinen wie ein letzter Rest ähnlicher Verhältnisse unter Chinesen.

  3. A. Favier, „Péking", Lille 1902, hat S. 188 eine alte Zeichnung eines solchen „Miao tse"-Kriegers abgebildet.

  4. Nach der chinesischen Eroberung ist an Stelle des rGyalbo der Kaiser getreten. Die Tschralba mußten als Tenn bieg (sogenannte Kolonistensoldaten) dem Kaiser Heeresfolge leisten. Als 1900 während der Boxerbewegung auch sie nach Peking marschieren und sich den 22 Yün nan-Bataillonen anschließen sollten, kamen die Rardan ba nur bis Mu gung. Der damalige Ting verweigerte ihnen das Reisegeld bis Peking, deshalb gab es Streit und die Rardan ba zertrümmerten den Ya men und gingen wieder

nach Hause.

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