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0526 Aus Siberien : vol.2
シベリアより : vol.2
Aus Siberien : vol.2 / 526 ページ(白黒高解像度画像)

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doi: 10.20676/00000224
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ist der Aksakal der Residenz des Begs, der zugleich den Titel Amin führt. Die Aksakale russen die Befehle des Begs in ihrem Districte ausführen ; es besteht aber auch ihre Aufgabe hauptsächlich darin, die Steuern dem Beg einzuliefern. Zu diesem Zwecke stehen ihnen Steuereintreiber zur Seite. Jede einzelne Ansiedelung hat ebenfalls einen Aksakal. Ebenso giebt es für die Märkte und für Beaufsichtigung der Wasserleitungen gewisse Aksakale. Alle diese Beamten müssen sich aus örtlichen Mitteln erhalten. Auch sie haben ihren Vorgesetzten gegenüber vorzйglich für die Ruhe in ihren Bezirken einzustehen. Eigenthümliche Verwaltungsreglements scheinen hier nirgends zu existiren, und jeder der Beamten hat nach Gutdünken zu verfahren, um die von ihm gefordeгten Leistungen verrichten zu können.

Neben dieser weltlichen Verwaltung besteht noch eine geistliche Verwaltung. In dieser scheint noch grössere Verwirrung zu herrschen als in der weltlichen. Die geistliche Verwaltung ist die Kaste der Gelehrten , die in der Residenzstadt den Beg umgiebt und sich in äusserlich lockerem Zusammenhange über das ganze Terrain verbreitet, dasselbe aber dennoch wie eine feste Kette umschliesst. Die einzigen Beamten dieser Geistlichkeit sind die an den verschiedenen Punkten eingesetzten Kasy oder Richter. Von wem dieselben eingesetzt werden, habe ich nicht erfahren können, es scheint in Vereinbarung der Mulla's und des Begs zu, geschehen. Der Richter hat sowohl Privatstreitigkeiten zu schlichten wie auch in Criminalsachen zu richten. Da das Gesetz (Scheriät) arabisch geschrieben und in vieler Beziehung fiür die hiesigen Verhältnisse nicht passt, ausserdem die hiesigen Juristen die einzelnen Punkte desselben nicht durch feste Bestimmungen erweitert haben, so steht dem Kasy bei seinen Richtersprüchen, da er zugleich Uebersetzer und Ausleger des Gesetzes ist, ein weites Feld offen. Er richtet sich in seinen Entscheidungen meist nach den geistigen Fähigkeiten der streitenden Parteien und nach ihrem Einflusse bei der Bevölkerung. Wie in Criminalsachen gerichtet wird, weiss ich nicht zu sagen; es scheint, als ob hier der Kasy den Aksakal und andere angesehene Leute zu Hülfe zieht. Wie weit die Competenz eines Kasy geht, weiss ich auch nicht anzugeben. Es ist möglich, dass in wichtigen Fällen der Kasy sich mit dem Beg zu vereinbaren hat. Der Beg selbst hat das Recht, Todesurtheile zu bestätigen, soll aber auch dazu der Zustimmung seiner geist-