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『東洋文庫所蔵』貴重書デジタルアーカイブ

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0050 Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1
スヴェン=ヘディン氏が楼蘭で発見した漢文文書およびその他の遺物 : vol.1
Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 / 50 ページ(カラー画像)

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doi: 10.20676/00000227
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EINLEITUNG

hat allerdings ein um so größeres Recht dazu, als ihr diese Kenntnis zweifellos für die Steuererhebungen nützlich ist, und als sie überdies auch auf Kredit verkauft (2, 23),

ja sogar Vorschüsse bewilligt (i, 3).   Greift das gelegentlich zugleich in das
Gebiet der Justiz, die ihr natürlich ebenfalls obliegt, hinüber — denn es wird schwer, vielleicht mit Gefängnis, bestraft, wer seine Schulden nicht am Verfalltage berichtigt (I, 17, I), — so schlägt es doch nicht minder auch in das riesige Gebiet der Personalakten ein, deren Führung mit zu den Aufgaben — und zwar den Hauptaufgaben — der Verwaltung gehört hat. Zwar auf das Paßwesen (das in Niya so gut vertreten scheint) deutet hier höchstens eine Stelle, und die nicht sicher, hin (i, 19, 7), aber dafür erfahren wir von genauen Präsenzlisten (2, I I4; IN), wie sie ja besonders für das Aus-h e b u n g s g e s c h ä f t (I, 21, I I, 12) unerläßlich sind, und auch sonst gibt es in den Briefen und Stäbchen der Nachrichten genug, die eine genaue Orientierung über die Angelegenheiten wenigstens der Beamten verraten. Nimmt man endlich noch die Organisation und Handhabung eines ausgedehnten Nachrichten-, Post- und Botendienstes hinzu, wie er ja hier an der Grenze ein geradezu vitales Bedürfnis war, so ist wohl so ziemlich erschöpft, was sich in dieser Hinsicht aus den Fundmaterialien ermitteln läßt.

In allen diesen Ressorts wird nun alles bis ins Detail hinein bearbeitet, um jeden Gamaschenknopf muß ein Gesuch eingereicht werden (2, 26), damit man es als Beleg bei den Akten habe, die kleinste Einzelheit wird peinlich gewissenhaft gebucht und auf Heller und Pfennig (I, 22, I, 3) verrechnet und dann nach dem chinesischen System des allgemeinen Mißtrauens, das anscheinend schon damals die doppelte oder gar dreifache Besetzung mancher Posten erfordert hat, monatlich (?) von mehreren Revisoren geprüft und richtig gesprochen und deren jedem hierauf eine von allen beglaubigte Abschrift ausgehändigt, die endlich zur Superrevision an die vorgesetzte Behörde geht (2, 102). So herrscht eine unendliche Schreiberei, ein wahrhaft papiernes Regiment, das eigentlich ganz modern anmuten möchte, so modern, wie der gewaltige Umfang und die subtile Gliederung des Beamtenkörpers, seine Vielgeschäftigkeit und sein Vielregieren selber. Allein das alles hat schon dazumal auf ein sehr respektables Alter zurückschauen dürfen, denn es ist doch im allgemeinen die Verwaltungsmaschine, wie sie bereits das alte Chou-li und auch dies vielleicht, wenigstens großenteils, bloß nach älteren Mustern zeichnet, ja gerade die monatlichen Berichte und Abrechnungen und ihre Kontrolle durch die Oberinstanz sehen wir schon dort wohl der Mehrzahl seiner zahlreichen Beamtenklassen vorgeschrieben. Und ebenso altertümlich erscheint der ganze Charakter der Regierung und Verwaltung: die patriarchalische Gängelung des als unmündig angesehenen Volkes, die Errichtung und Verwendung der amtlichen Getreidespeicher, der Verkauf aus den Regierungsbeständen auf Kredit, — das alles sind längstbekannte und auch im Chou-li vertretene Maximen oder Bräuche, und auch die Behandlung des gesamten Bezirks als eines einzigen Landgutes ist doch dem uralten tsing-System