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『東洋文庫所蔵』貴重書デジタルアーカイブ

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0087 Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1
スヴェン=ヘディン氏が楼蘭で発見した漢文文書およびその他の遺物 : vol.1
Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 / 87 ページ(カラー画像)

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doi: 10.20676/00000227
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pen) für diese selber im Shu-king' auch wieder ein Symbol für Truppen ist. Nach derselben Methode gibt sich das yen-kui (la ±), das mit dem folgenden zum Kronschatz der Chou gehörtet und „zur Änderung des (bösen) Wandels und zur Ausrottung der Böswilligkeit" in Lehensstaaten von einem königlichen Gewaltboten geführt wurde,3 durch den Laut- und Sinnrebus seiner scharfen (xlj yen) Spitze , als ein steinernes Quos ego, eine Drohung mit scharfem Vorgehen zu erkennen,° während umgekehrt sein Gegenstück, das yüan-kui (i* ±), das einem wackeren Fürsten als Belobigungsurkunde zugestellt ward und auch andere freundliche Botschaften begleitete und ausdrückte,' mit seiner sanften Abrundung (El yüan) in derselben Weise die gute Meinung des Gebers, der jede scharfe Spitze abging, und zugleich die Anerkennung der Milde und Willigkeit (A yüan) des Empfängers der Botschaft bekräftigen sollte.'

Vielleicht ebenfalls durch seine Form, wenn der Abbildung im San-li-t'u (io, 22) mit ihrer bergkappenartigen Spitze zu trauen ist, sonst aber durch sein redendes Ornament: die Umribzeichnung der Schutzberge ( chen) des Reiches7 drückt das große und vornehme „Schutzszepter", chen-kui ( I) seine Bestimmungen aus. Es symbolisiert nämlich einerseits den König, zu dessen Insignien es gehört, als den Schutzherrn des ganzen Landes' und hat andererseits den Zweck, die Lehensfürsten „zum Schutze aufzufordern und Unglück und (Hungers)not zu begütigen",9 d. h. den Lehensfürsten die Verpflichtung zum Schutz ihres Landes zu beurkunden.=° So ist es in der Tat das greifbare Dokument zu den oben angeführten Belehnungsworten des Shi-king- (III, 3, V, 5, s. S. 54), und einige Kommentatoren dazu verstehen nach Legge (Chin. Class. IV, 539 Anm.) denn auch und wohl mit Recht unter dem dort genannten „groben (Lehens-)Szepter" eben dieses." Ein Gleiches gilt von dem Rangabzeichen der obersten Vasallenklasse, dem „Säulenszepter", huan-kui (ä ±). Es hat

I Shu-king V, 22, 3, II; V, 19, I, B. Vgl. auch die Hufen-shi des Chou-li.

2 Shu-king V, 22, 19: x h

3 Chou-li, Kap. Tien jui, Gr. A. 13, 12b: ÇJ a    f~ jtiA ff.

4 Luh-king-t'u 8, 23": nl) jfi A. a   Kommentar zur vorigen Chou-li-Stelle:

ff 0.4a p f ; , ;XIJ bedeutet auch „durchteilen, enthaupten" u. dgl.

5 Chou li 1. c. 13, 122: ,0 tfp ~; , j~ ~   Kommentar:   f   f , I it, jJ, ±. Vgl.
u. a. auch 1. c. Kap. Yüh jin und Ku yüh-t'upu 4, I Ia.

6 Tze-tien s. v.   :    ,fhi, ,A A *A ti;

9 Chou-li, Kap. Ta-tsung peh, Gr. Ausg. 12, 236, Komm.:   1g IA A tu I1   n. Ober
diese Schutzberge vgl. bes. Chou-li, Kap. Chih-fang-shi.

8 Chou-li, 1. C. 12, 236:   a   ±. Kommentar:

9 Chou-li, Kap. Tien jui, Gr. Ausg. 13, I oalb: g (= ) I, l~   , y~ ,~ J

1O Chou-li 1. c. 13, Io6, Kommentar:   f   —   A ,   f~ ,   a( A.

" Vgl. daß gerade die unmittelbar hinter den äußersten, den „Grenz- oder Schutzhag-Landen" (IN )Jl) gelegenen Provinzen, also die eigentlichen Grenzländer, nach der schematischen Reichs- (resp. Welt-)Einteilung des Chou-li (Kap. Ta-sze-na und Chih fang-shi) „Schutzlande", i )J(,J, heißen. Ein solches Grenzland war es, auf das sich jene Aufforderung des Shi-king bezog.

EINLEITUNG

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