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0071 Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1
スヴェン=ヘディン氏が楼蘭で発見した漢文文書およびその他の遺物 : vol.1
Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 / 71 ページ(カラー画像)

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doi: 10.20676/00000227
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EINLEITUNG

 

47

Szepter"' auf ihn zu gründen. Sodann widmet ihm das Ngi-li einen ganzen Abschnitt (Kap. Kin-li), aus dem sich freilich nur folgendes für die eigentliche Zeremonie herausschälen läßt: ,,... dann begibt sich der Lehensfürst mit seinem Szepter (juiyüh, genau genommen sogar: „mit seinem Legitimations Jade") ... zur Audienz." Im Thronsaal „setzt er sich (oder kniet), legt sein kui nieder und grüßt zweimal unter Niederwerfen." Darauf „nimmt er sitzend (resp. kniend) das kui, steigt (die Stufen) empor und händigt sein ming-3 aus; der König nimmt das Jade(szepter) von ihm in Empfang", und jener entfernt sich nach einigen weiteren Förmlichkeiten. Nachdem dann dem König später noch die üblichen Geschenke überreicht worden sind, wobei dieser den Jade — hier angeblich das daraufgelegte Abzeichen pih (U) — nur mit der Hand berührt, erfolgt endlich und offenbar als Ergebnis der Kontrolle sein Urteil, das jener mit entblößter Brust (als Zeichen der Unterwerfung auf Gnade und Ungnade) erwartet: „mein Oheim, du bist ohne Tadel; kehr' heim dein Reich zu befrieden!"* Wird aber bei diesen gerade der Kernpunkt, die Kontrolle, nicht ausdrücklich genannt — auch das Ngi-li läßt ja hier nur zwischen den Zeilen lesen —, so ist das, scheint mir, wesentlich anders bei dem Haupt- und zugleich wohl ältesten Beleg für diese Gepflogenheit, der Nachricht des Shu-king: „(Kaiser Shun) forderte die fünferlei Szepter (resp. Legitimationen, jui) ein; als (seiner Regierung erster) Monat herum war, empfing er täglich die sze yoh und alle ,Hirten' (muh) in Audienz und teilte den sämtlichen Vasallenfürsten die Szepter ( jui) zu."5 Denn das einzige Schrift-

I Ibid. III, 2, X, 6:   An   (vgl. Shi-Mao-shi-chuan 24, 45b: ô Q p Ak), und vielleicht

auch III, 2, VIII, 6 (to I Klo ! ), denn es könnte auch nicht sowohl die Majestät des Aussehens bezeichnen als heißen sollen „sie passen zueinander (oder zu dir) wie ...."

2 Denn dies ist die eigentliche Bedeutung von jui. So definiert der Kommentar zu Shu-king II, I, 7 (Kaiserl. Ausg. 2, I 8a/b) : „jui bedeutet Legitimation ... Die Vasallenfürsten der fünf Rang-

klassen hielten sie in Händen, um sie vom Himmelssohne kontrollieren zu lassen" (,   ,Y,1 ... A

~.   ; .w p   : 3 .f). Vgl. u. a. auch noch Shuoh-wen s. v. (und ebendort s. v.. jJ ):
,tt, „jui (bedeutet) sich durch ein Jade(szepter) legitimieren."

3 tt A". Die Kommentatoren sind nicht einig darüber, wie dieser Ausdruck, der auch im Kap P'ing li und im vorliegenden später nochmals begegnet, hier aufzufassen sei; die einen halten ihn für die urkundliche Erklärung des Vasallen über den Zweck seines Besuches, die andern für die Aufforderung des Königs dazu. Vielleicht ist es aber auch die Bestallungsurkunde selbst oder ein Bericht über seine Verwaltung analog dem des Gesandten (s. o.). Nach dem SJru-king (II, I, 9) sollten ja die Lehensfiirsten bei diesen Pflichtbesuchen „über ihre Regierung Bericht erstatten", allerdings „mit Worten" (...

IN l41   A. ô ), was dann übrigens an ihren Taten — die also schriftlich fixiert vorliegen mußten!

  •  kontrolliert wurde (HA   gÿjj).   ~q t rW -r   dc   ctc

4 1Vgi-l1 20, 181)-261): (tyr/~ &   ) Ï5 fJJ l~ +11U ZE`f~

H' C,arr,l tl•.•4T75l ...X&3fiALI1,..T...ti   „ •DiT*75 .

5 Shu-king II, I, 7 : tif   5114, 9E ji , 75 Q   i #, VI    • Vgl. dazu auch

ibid. II, I, 8: 0.   to A N, v. J f „darnach erteilte er dem Lehensfürsten des Ostens
Audienz ... Was die fünferlei Geräte anlangt (die kurz vorher deutlicher als die fünferlei Jade(szepter)

  •  A   — bezeichnet werden), so gab er sie zurück, als alles vollendet war." Diese Stelle ist aber