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0066 Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1
Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 / Page 66 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000227
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EINLEITUNG

zweifelloser Sicherheit erkennen läßt: den Beleg des Proviantamts 2, 49 (Taf. 2, 111). Noch jetzt von der doppelten Breite der übrigen, enthält er auf seiner Vorderseite den zweizeiligen Kontrollvermerk der Revisionsbeamten in doppelter Ausfertigung und auf der Rückseite zwei dreimal wiederholte Unterschriften, wovon zum wenigsten die linke Serie nur noch halb vorhanden, weil schon senkrecht durchschnitten ist, während die Vorderseite den kräftigen Ansatz und die weitere Andeutung des Schnittes zeigt, der auch die noch erhaltenen beiden Ausfertigungen trennen und dabei zugleich die mittelste Unterschriftreihe der Länge nach teilen sollte. Die Urkunde war demnach mindestens dreimal' ausgefertigt, um für jeden der Revisoren und für das Proviantamt selber einen Beleg zu schaffen, dessen Echtheit durch Aneinanderfügen der Duplikate zu kontrollieren war. An die Stelle der Kerbe ist also ganz folgerecht das durchschnittene Schriftzeichen getreten — und damit ist denn die fehlende Zwischenstufe der Entwicklung (bei der bezeichnenderweise immer noch das Messer seine Rolle spielt), ist das missing link, das Bindeglied zwischen der modernen und einer urältesten Form des Kontraktes gefunden.

Des weitern aber ergibt sich aus aus diesem Musterbeispiel — um zunächst einiges Nebensächlichere zu nennen —, daß alle Stäbe, die einen solchen Kontrakt (immer in des Wortes weitester Bedeutung) enthalten, nur Abschnitte eines größeren Stückes sind, und wirklich weisen auch noch andere der gefundenen Exemplare (2, 50; 70; 80; 109) in den längsgeteilten Zeichen der Unterschrift oder sonstiger Worte die Spuren der Abtrennung von einer umfänglicheren Platte auf. Auch die chinesische Theorie von der Einzeiligkeit der Schrift auf ihnen, die ja schon Chavannes (1. c. 39) auf ihr richtiges Maß beschränkt, hat mindestens für diese Kategorie so wenig allgemeine Geltung wie ihre Einseitigkeit. Und schießlich kommt jetzt auch besonders deutlich zum Bewußtsein, warum sich das Holz so lange neben dem handlicheren Papier zu halten vermocht hat: nicht die Macht der Gewohnheit, des Hergebrachten allein war daran schuld, obwohl sie vermutlich noch bei den Briefstäben mitgeredet hat, sondern es war der Urkundencharakter dieser Dokumente, der ganz naturgemäß das dauerhaftere Material dafür beibehalten ließ, indes man minder wichtige, mehr ephemere Mitteilungen dem vergänglicheren Stoffe anvertraute.

Allein dabei hat es m. E. sein Bewenden noch nicht. Das Prinzip der Duplizierung zur Kontrolle findet sich nämlich nun ferner auch — und zwar als ihr eigentliches Wesen und Merkmal — bei der großen und ebenfalls aus grauester Vorzeit heraufgekommenen Klasse der Szepter, Siegel, Amtsabzeichen oder wie

I Da auf dem Avers vier Aufsichtsräte genannt werden, so möchte ich annehmen, da1S die ab-gebrochne Oberhälfte noch zwei Namen enthalten hat, und die linke Reihe läfbt in der Tat über dem obersten der vorhandenen noch den letzten Strich eines vorangegangenen erkennen. In diesem Falle würde das ungeteilte Dokument eine Holztafel von mehr als der doppelten Gröfie dieses Reststückes, also ein ziemlich ansehnliches tj, beansprucht haben.