National Institute of Informatics - Digital Silk Road Project
Digital Archive of Toyo Bunko Rare Books

> > > >
Color New!IIIF Color HighRes Gray HighRes PDF   Japanese English
0086 Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1
Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 / Page 86 (Color Image)

New!Citation Information

doi: 10.20676/00000227
Citation Format: Chicago | APA | Harvard | IEEE

OCR Text

 

62

EINLEITUNG

aus Holz oder auch aus Seidenstoff, aber stets in der bekannten Weise kontrollierbar hergestellt waren, jedenfalls den Rangszeptern gleichgeordnet, denn „er (Huangti) vereinigte die fu-k'i, Szepter und Halbszepter der Vasallenfürsten", bemerkt der Kommentar zu der früher einmal zitierten Stelle des Ski-ki.' Ein anderes Beispiel sind vermutlich die eisernen k'i der Han-Periode, die schon einmal zu nennen waren, und endlich finden wir im T'ang-shu die Äquivalente der alten kui usw. oder diese selber ohne weiteres als k'i bezeichnet. Denn wenn es — ich muß hier nach PWYF. und Tze-lien zitieren — berichtet, daß (der König) „im Altertum ein k'i aus Jade gebrauchte, um den Kronprinzen zu berufen",2 so werden darunter gewiß die Symbole aus der Szepterklasse, die man vormals zu solchem Zweck verwendete (vgl. u.), oder allenfalls ihre Nachfolger verstanden sein, und auch die „hölzernen k'i", die man sowohl zur Legitimation beim Betreten des Palastes3 wie zur Truppenaushebung brauchte,4 sind bloß die Doppelgänger der gleichbedeutenden Szepter von ehedem.

Aber zu diesem allen, das, wie mir deucht, die Wesensgleichheit von Szepter und Kerbholz doch schon kräftig genug hervortreten läßt, kommt nun noch eines und, weil es zugleich den einzigen Einwand abschneidet, das Wichtigste hinzu: daß nämlich die Szepter nicht etwa bloß die Symbole, die Wahrzeichen eines Kontraktes oder einer ähnlichen Handlung, sondern daß sie vielmehr, genau wie die Kerbholzer, auch die Vertragsurkunden selber gewesen sind. Denn man braucht sie in der Tat nur ein wenig aufmerksam anzusehen, so beginnen sie zu reden und es zeigt sich, daß sie ihre Bestimmung –= also den Inhalt oder doch die Bedingungen des Vertrages — immer und zuweilen überraschend verständlich auszudrücken wissen, und zwar je nachdem durch einen Laut- oder einen Sinnrebus, den entweder ihre Form oder ihr Ornament oder auch beides zusammen erzeugt. So spricht — um zuvörderst die redende Form zu beleuchten — das „gezahnte Halbszepter", yachang (ff ), das zur Truppenaushebung und -führung bestellt,s durch seine zahnförmige Auszackung ganz verständlich den Befehl „Soldaten!" aus; denn „die Zähne sind das Bild von Soldaten",6 die sich ja im Shi-king auch wirklich „die Klauen und Zähne des Königs" nennen,7 und ganz dasselbe besagen auch nach chinesischer An-

sicht' die ihm gleichwertigen „Tiger-tsieh" (   S hu-tsieh) und „Tiger fu" (h
hu fu) mit ihrer Form in Gestalt dieses Tieres, das nach den Titeln „Tigerbeamter"

(1A I. hu-ch'en) für den Befehlshaber der Leibwachen und „Tigerschnelle"   A hu-

2

3

fg: R

4

5

6

7

Shi-ki r,2': â   g   g~~~T'-..

PWYF. s.v. .1   --4r gl E :{CT jf 1 41.

PWYF.s.v.   7PEJ   11 RN:f;A ±.a

Tie-tien s. v.   :

Chou-ti, Kap. Tien-jui, Gr. Ausg. i3, z ob: J,~ g Kommentar zu dieser Stelle: ~ 1z a, tit

Shi-king 11,4,1,1: ~~ ~ ~ J( ff.   8 S.

~:~}=~

me~,as 4- ons1t,~.*tt-R•

Anm. 6.