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0067 Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1
Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 / Page 67 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000227
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EINLEITUNG

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man die vieldeutigen Worte sonst noch übersetzt haben mag: den tsieh (8), kui (±) und fu (4).

Diese ihre Eigenschaft ist ja der Sinologie bekannt; aber da m. W noch nichts Zusammenfassendes darüber existiert und sie jedenfalls noch nicht in diesem Zusammenhange behandelt worden sind, so wird mir gestattet sein, aus dem Belegmaterial, das ich dazu gesammelt habe, wenigstens eine kleine Auswahl vorzulegen.

Danach tritt denn — ein Beweis zugleich für das hohe Alter des Verfahrens — bei den tsieh dieser Grundcharakter und dabei auch die Art der Duplizierung unverkennbar schon in dem Schriftzeichen dieses Wortes hervor. Denn seine

älteste Form ist   (j. 11), und wenn bereits der Augenschein lehrt, daß damit die
eine und zwar die rechte Hälfte eines senkrecht gespaltenen (und vielleicht zum Anhängen eingekerbten?) Bambusgelenkes (tsieh) dargestellt werden soll, so bestätigen das auch • die chinesischen Wörterbücher: ziemlich geschraubt das Shuoh-wen, wonach es „die Gestalt des (zur Kontrolle) miteinander Vereinigten nachbildet",' und deutlicher das Tze-lien (s. y. , nach dem Cheng-wo), das es erklärt für „das alte futsieh, wodurch man sich auswies (legitimierte); die eine Hälfte wurde hinausgegeben,

die andere daheim behalten."2 Hierzu kommt dann noch das Gegenstück   (j. #11),
die Urform des Zeichens A tsou ,.(einem Höheren) berichten; zeigen, darlegen" u. a., welche das Chuan-tze-wei (s. v. #I1) direkt als die andere Hälfte des vorigen bezeichnet: „wenn man die fu vereinigt (die Legitimationen kontrolliert), so sind zwei (Teile) vorhanden: der Geber hat den linken, der Empfänger den rechten; ferner: beim p teilt man es mitten durch, beim #11 vereinigt man es wieder" (soll anscheinend heißen, daß mit dem ersten der Akt des Durchteilens zur Kontrolle, mit dem andern diese selber angedeutet werde), und endlich auch die Verbindung beider in dem

Zeichen   j. 9 k'ing, der Bezeichnung jener sechs obersten Verwaltungsbeamten,
die nach den einschlägigen Kapiteln des Chou-lis teils die Kontrolle über sämtliche Berichte und Rechnungsablagen ihres Ressorts, teils auch, wie der Ta-tsung j5eh, die Herstellung der kui selber zu ihren wesentlichsten Pflichten zählten, und deren Haupt

(;■~ 9Pp   6), der Premierminister Ta-tsai, gerade auch die Ausgabe und Kontrolle
solcher Kreditive in Händen hatte, wie dies das Ng=li (Kap. P'ing-li) mit seiner

I V 4 u û ± )f . Der Kommentar verdeutlicht es durch den Hinweis auf 1j1).

   - 1 ÿ) y;( 7; (;,   91s,   Ein Irrtum, den übrigens auch Edkins (Intro-
duction etc. S. 9) wiederholt, ist es dagegen, wenn es das Zeichen zur Abbildung eines Knochen-

gelenkes macht, wie sie ebenfalls zur Legitimation gedient hatten (1J 1' jJ   ...JR   lJ . R

ftt   A). Das wird ja durch die Grundbedeutung des Wortes tsieh „Bambusgelenk" ohne weiteres
widerlegt und so sagt denn auch das Hung-wu Chengyiin 15, 7a: „(es ist) ein Bambusgelenk (oder ein tsieh aus Bambus), wodurch man sich legitimierte"

~ (1jj Si ~i . Tr;

3 p TT   -   IS   A,   1   t,.)   Aa #11T r~i t.

4   9 (Shuoh-wen).

s * , * 31   * :% f', j` pJ ,f€J, A pJ j fg, Das letzte, den Jc   ' enthaltende, ist
ja verloren.

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