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0075 Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1
Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 / Page 75 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000227
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FINLEITUNG

5 I

z. B. von Huang-ti sagt: „er vereinigte (kontrollierte) die fu auf dem Fu-shan"I; vielleicht ist auch seine Bemerkung, daß Han Kao-tsu 201 v. Chr. „die Verdienste erwog und für die Fürsten und Herren die fu teilte und (damit) die Lehen vergab," 2 schon ein kleiner Anachronismus dieser Art. Wenn damit jedenfalls die grundsätzliche Identität der beiden Klassen erwiesen ist, so sollte man also wohl auch vermuten dürfen, daß diese Neuerung, obschon immerhin vielleicht ein Ausdruck der für jene Zeit charakteristischen Zentralisierung und Demokratisierung, doch auf dem Gebiete der kui wenigstens nicht eine vollkommene Revolution gewesen ist, zumal die Han ja überall möglichst an die Chou-Gebräuche anzuknüpfen trachteten. Die fu nun aber sind unzweifelhaft immer durch den Längsschnitt dupliziert worden. So lesen wir z. B. in einem der Kommentare zu der oben (S. 5o, Anm. 3) zitierten Stelle des Mencius: „Bei allen fu-k'i (man beachte den Ausdruck! Wörtlich: ,Legitimations-Kerbhölzer`) blieb die rechte (Hälfte) am Sitze des Fürsten, mit der linken begabte man die betreffende Person; war Anlaß vorhanden, so fügte der Fürst die linke mit der rechten Hälfte zusammen, um die Richtigkeit zu prüfen. Wenn er Truppen aushob, von etwas Besitz nahm oder zu Hofe berief, so geschah das allemal mit der rechten Hälfte,"3 und im gleichen Sinne äußert sich auch Yen Shi-ku zu Shi-ki to, 3a über die dort genannte Sonderart., Allein wir bedürften der Beschreibungen nicht einmal, denn gerade hier hat uns ein freundlicher Zufall zwei greifbare Beispiele aufbewahrt, die das Verfahren ganz unmittelbar vor Augen stellen: nämlich das vollständige Exemplar eines solchen t'unb hu fu mit seiner Inschrift — jenes abgebildet im Si-ts'ing-ku-kien (38, 82),5 diese im Tsi-ku-chai-Chung ding-i-k'ikuan-shih (io, 5b) faksimiliert — und die ebenfalls im letzteren (io, 6a) erhaltene Inschrift eines zweiten Stückes dieser Art, welche beiden ich denn (unter Hinweis auf die anschauliche Zusammenstellung der ersten mit ihrem fu bei Chavannes [MH. II, 466]) in Übersetzung hier wiedergebe:

(a) „(Unter) Sin (= Wang Mang) dem General (?) .... von Wu-t'ing als hu fu gegeben". „Wu-t'ing ...."

I Ski-ki I, 2a:   1jj. Vgl. den Kommentar: û ;Aug   t   (Tq I] '~ z ;~ „er

vereinigte die ,Legitimations-Kerbhölzer` (s. o.) und kui-Legitimationen der Vasallenfiirsten und empfing sie in Audienz" usw.

2 Shi-ki 8, 86: Jt ü p~j1 g/~h:   ~J f n1r X17 XI   ~/~ r~ ~} XI 3 Meng - tze 4, I 8a : A, T 31 Ti 1 I~ !L YJ. 11.4 4 1~ 4 fTJI 4 DJ ~I XI 4 V Û 4 I

A   1R   At to

4 t fit s    It 4   eiO4 XJ .fit to Tze-tien s. v. 4.

5 Andere Formen der Han-Zeit aus Jade, die mehr an die hu-tsieh (jk; j) der Chou erinnern, bildet iibrigens das Kuyiih-t'u pu 25, 7a, I la ab, doch lassen sie die Duplizierungsart nicht klar erkennen. Man findet dort auch, wie im Kommentar zu Shi-ki io, 33, einige (hier nicht direkt in Be

tracht kommende) Angaben über die Numerierung dieser Abzeichen.

7,