National Institute of Informatics - Digital Silk Road Project
Digital Archive of Toyo Bunko Rare Books

> > > >
Color New!IIIF Color HighRes Gray HighRes PDF   Japanese English
0082 Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1
Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 / Page 82 (Color Image)

New!Citation Information

doi: 10.20676/00000227
Citation Format: Chicago | APA | Harvard | IEEE

OCR Text

 

EINLEITUNG

58

sprechendes Zeugnis dafür, daß die Belehnung schon im Altertum einen Schwur erheischte. Was aber wichtiger ist: gerade er, dieser eigentliche Lehenseid, kennzeichnet für sich allein schon das ganze Verhältnis als einen Vertrag; denn wenn selbst jener eigenartige „Schwur" des Königs in seiner Wunschform schon eine offizielle Anerkennung des Belehnten und damit wohl auch eine gewisse Verpflichtung gegen ihn ausspricht, so tritt die letztere in jenem andern wohl noch viel kräftiger hervor. In der Tat ist ja die Grenze zwischen Vertrag und Eid für den Chinesen so unbestimmt, daß er beides mit demselben Worte (1 meng, . tsu) bezeichnen kann; und daß er gerade auch den shi genannten Schwur als eine Form des Vertrages ansieht, das zeigt die Definition des Wortes im Li-ki: „Sich zur Treue verbünden (d. h. verpflichten) heißt shi, wenn ein Opfertier dabei verwendet wird, meng."' Nicht weniger bemerkenswert ist endlich, daß hier die Verleihung des Rangszepters ausdrücklich von der Verpflichtung abhängig erscheint: ohne Schwur kein Szepter, das ist im Chou-li klar genug zwischen den Zeilen zu lesen. Und wirklich ist ja der Zusammenhang so eng, daß ming (A-) „Bestallung, Ordre" usw. direkt auch das Szepter bezeichnen kann' — gerade wie k'i (g) zugleich „Kerbholz" und „Kontrakt"

gleich ming" (if Ftû 41) erklärt er dazu. Allein shi bedeutet von Hause aus „Eid, Schwur", so z. B. im Shi-king I, 5, IV, 6 (vom Heiratsgelöbnis), im Tso-chuan Ch. Cl. V, 2, 476, 752 (hier FR # „Vertragseid")

und sonst. Auch die häufigen   des Shu-king, die feierlichen Ansprachen an das Heer, werden öfters
(oder immer) wohl um so eher als Reden bei der Vereidigung der Truppen, beim Fahneneide, angesprochen werden dürfen, die zugleich (wie z. B. Shu.king III, 2, 4, 5; 1V, r, 4 mit ihrer hochaltertiimlichen Beschwörung) einen persönlichen Schwur des Feldherrn enthalten, als dabei nach dem Chou-li (Kap. Ta-sze-ma, Gr. Ausg. z8, r 6b) ein Opfertier getötet wird mit der (den angeführten Shu-king Stellen ganz analogen) Versicherung: „Wer dem Befehl nicht gehorcht, den tötet man" (J;

i i I t!E ...   , ;, i t). (Vgl. vielleicht noch 1. c., Gr. Ausg. 25, I I b, Kap. Tiao-lang-shi,
das allerdings der Interpolation verdächtig ist.) Es könnte sich hier also nur um einen Eidschwur des Königs ähnlich vielleicht dem oben besprochenen handeln. Indessen wird # als aktives Verbum mit jlk konstruiert, wenigstens wenn ich aus der einen mir bekannten derartigen Stelle der vorklassischen Literatur (Shu-Iring II, 2, 2o) schließen darf, und so wird es doch wohl bei dem Eide des Lehensträgers bleiben müssen. Sollte übrigens ein altes Beispiel eines solchen vielleicht in den Versen der Shi-king-Ode III, 3, VIII, 6 erhalten sein? Es würde ganz gut jenem Typus des lehensherrlichen Eides entsprechen.

' Li-ki, Kap. K'iih-li z, 44b: ft!j    , fi tt El FE. Der Kommentar erklärt: „yoh sin
bedeutet ,durch (bloße) mündliche Beredung einen Vertrag zur 'Treue miteinander schließen"` ($ f

Aa J-14- Pp Tb   'FJ   In 4)•

2 So z. B. schon in der oben zitierten Stelle Shu-king V, 8, 4, und deutlicher noch Tso-chuan,

Chin. Class. V, 158 (vgl. Kuohyii, Japan. Ausg. r, z ga): W I r B   Z   *   j ß

'   • •

.   ;~ fi ' I   V „Der König von Gottesgnaden (Siang) sandte Herzog Wu

von Shao und den Annalisten des Innern, Kuo, dem Fürsten von Tsin (Hui) das Bestallungszeichen zu verleihen. Als dieser den Jade in Empfang nahm, geschah das mit Nachlässigkeit ... Der König verleiht ihm das Bestallungszeichen, und er zeigt sich nachlässig beim Empfange des (Glück bedeutenden) Wahrzeichens!" Der Kommentar des Kuohyii bemerkt dazu: „ming ist das Wahrzeichen. Wenn die Lehensfiirsten den Thron bestiegen haben, verleiht ihnen der König das Bestallungsszepter als Legiti-