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0178 Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1
Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 / Page 178 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000227
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154   ANHANG

ist, daß man fast an eine persönliche Bekanntschaft dér Chinesen mit ihr glauben möchte. In der Tat mag die . ja schon ziemlich frühzeitig stattgefunden haben. Zwar wenn der „fließende Sand" bereits im Yü-kung' und das San-wei-Gebirge, das ja wohl unwidersprochen in die Gegend von Tun-huang gesetzt wird, ebendort und in vielleicht noch älterem Teile des Shu-king figuriert,2 so beruht das sicherlich auf Hörensagen, wie Chavannes (Mém. hist. I, 126, Anm. 2) speziell für die Yü-kung-Stellen nachgewiesen hat, und auch die mehrfache Erwähnung von Kua-chou (= Tun-huang) seit dem 6. Jahrhundert v. Chr.3 braucht gewiß nicht notwendig auf eigene Anschauung zurückzugehen. Aber dafür ist es vielleicht nicht bloße Prahlerei oder allenfalls ein konventioneller Ausdruck für die Machterweiterung über Chinas Grenzen hinaus gewesen, wenn sich Herzog Huan von Ts'i um 651 v. Chr. wie mehr als vierhundert Jahre später Shi-huang-ti berühmt, im Westen den fließenden Sand überschritten zu haben,4 obschon die Ähnlichkeit des jedesmaligen Wortlauts allerdings die letztere Annahme nahelegen könnte. Indessen wird man diese hochtönende Versicherung kaum so ganz wörtlich nehmen dürfen; es hat sich bei dem Vorstoß — was ja freilich schon an und für sich und besonders in diesem Zusammenhang interessieren muß — schwerlich um mehr als ein oberflächliches Eindringen in die Wüste, ein kurzes Überschreiten ihres östlichen Randes gehandelt, denn sonst hätten so phantastische Vorstellungen von ihrem Innern, wie sie viel später noch das Chao-hun auftischt, wenn nicht überhaupt berichtigt, so doch wenigstens auf ein bescheidneres Maß zurückgeführt werden müssen.

Nicht ganz so weit nach Westen wie diese, aber doch nicht bloß ein gutes Stück über den Lop-nor hinaus, sondern wohl auch zeitlich zurück und übrigens wieder auf den „Nordweg" oder wenigstens an das nördliche Ufer des Tarimbeckens versetzt uns endlich vielleicht das bemerkenswerte, ja zunächst geradezu verblüffende

I Chin. Class. III, 132; 150.

2 Chin. Class. III, 125; 132; 40.

3 Tso-chuan, Siang-kung 14 (Chin. Class. V, 459/60) = 558 v Chr.; Ch'ao-kung 9 (Chin. Class. V, 624) = 532 v. Chr. Vgl. auch Hi-kung 22 (Chin. Class. V, 181) = 638 v. Chr. Ich darf bei dieser Gelegenheit vielleicht auf das merkwürdige Zusammentreffen aufmerksam machen, daß der Name des nach Tso-chuan, Ch'ao-kung 9 (und zwar nach Wen-kung 18 von Shun) dorthin, an die äußerste Westgrenze, verbannten Ungeheuers, von welchem die Jung von Kua-chou abstammen sollen: T'ao-wuh (1 190, identisch ist mit dem Namen der Staatschronik von Ts'u (Meng-tze IV, z, XXI, 2), das ja die Heimat des eben dahin ausgewiesenen San Miao war. Ist das mehr als ein Zufall? Und sollte T'aowuh, dessen alte Form dao-ngut lautet, womöglich gar mit Tangut zusammenhängen?? — Nebenbei bemerkt, halte ich es nicht für ausgeschlossen, daß die bisher noch unerklärten „drei Reiche" (E A», die das Yii-kung (Chin. Class. III, 115) in dieser Miao•tze-Gegend anführt, zu den „drei Miao" in Beziehung stehen.

4 W ...   a   Kuan-he 16 (5o), iob. Die ganze Stelle ist übernommen (?) vom Shi-ki
(Shanghai-Ausg. 28, 2b; Chavannes, Mém. hist. III, 425. Vgl. ebda. IV, 56). Shi-huang-ti's Versicherung: ebda. II, 148.