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0076 Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1
Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 / Page 76 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000227
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52   EINLEITUNG

(b) „.... (gegeben) dem Gouverneur des Kreises Nan als hu fu." „Kreis Nan, linke Hälfte, (Nr.) 2." I

Und da sehen wir denn also zunächst, daß eine wirkliche Duplizierung stattfand — schon daran, daß der Registraturvermerk das eine davon als die linke Hälfte bezeichnet, und dieser erlaubt nebenher bemerkt vielleicht auch, die angeführten Beschreibungen etwas zu berichtigen; denn da er für den Gouverneur von Nan, der nur ein solches Exemplar und obendrein als persönliches, dem Archiv kaum anvertrautes Abzeichen besaß, viel weniger Zweck gehabt hätte als für das kaiserliche Archiv, wo deren mindestens fünf Sorten (Shi-ki io, 32, Komm.) niedergelegt waren, so scheint er diese linke Hälfte als das dem letzteren angehörige Stück zu bezeichnen und damit auch hierin die Übereinstimmung mit dem Verfahren bei den isieh herzustellen. Sodann und namentlich werden wir aber auf das Genaueste in die Technik dieser Duplizierung eingeweiht: wir sehen, daß sie durch einen kurvenförmigen Längsschnitt erfolgte, der mitten durch eine Kolumne ebenso angeordneter Schriftzeichen ging, welche die spezielle Bestimmung des Ausweises anzugeben hatten — eine höchst sinnreiche und fast untrügliche doppelte Kontrolle also, bei der jedoch das Hauptgewicht unfraglich auf den durchschnittenen Schriftzeichen lag, da diese ja den eigentlichen Kontrollvermerk enthielten. Und daß man so nicht erst seit der Han-Zeit, sondern schon bei der mutmaßlichen Stammform der fu, der futsieh, wenigstens in Mencius' Tagen verfuhr, das ergibt sich, wenn kein Anachronismus vorliegt, aus der Erläuterung Chu Hi's zu jener mehrfach angezogenen Mencius-stelle: „Die fu-isieh machte man aus Jade" — womit denn übrigens ein weiteres Band zwischen den fu und kui geknüpft wird —, „schnitt Schriftzeichen in gebogener Linie darauf ein und teilte sie mitten durch; beide Parteien bewahrten je eine Hälfte davon auf, und wenn es nottat, werden die rechte und linke zu glaubhaftem Zeugnis miteinander vereinigt."

Eben dies Verfahren ist nun aber m. E. von fundamentaler, ja entscheidender Wichtigkeit für die Frage nach dem Zusammenhang von Szepter und Kontrakt, um die es sich hier handelt. Denn wenn schon die allgemeine Übereinstimmung in der Behandlungsweise: die Duplizierung in zwei gleichartige Stücke, von denen hier wie

I Das Schriftzeichen für „gegeben" (.%) ist in der k'ai-shu-Umschreibung Yüan Yüan's ergänzt, vermutlich nach a, im Original fehlt es, wie denn auch wohl, aus der Analogie von a zu schließen, noch ein Perioden- oder Kaisername davorgestanden hat. — C h a v an n e s scheint übrigens eine andere Ausgabe des Tsi-ku-chai usw. benutzt zu haben, als die meinige (von 1804) ist; denn diese enthält den Zusatz nicht, daß die Einführung dieser fu-Art nicht von Han Wen-ti datiere, sondern beschränkt sich im Gegenteil auf die Identifizierung des Stückes b mit den diesem Kaiser zugeschriebenen. Auf diese Textverschiedenheit wird es wohl auch zurückgehen, daß er von „petits caractères" und „gros caractères"

spricht, wo meine Ausgabe sachgemäß „halbe" und „ganze Schriftzeichen" (   , 1 5() nennt.

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A , Heda-tze 4, 18', Komm.