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0093 Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1
Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 / Page 93 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000227
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EINLEITUNG   69

schon keine Belehnungsurkunden sind, so behandeln sie doch Dinge, die man ehedem rein gegenständlich durch das einfache Szepter oder seine Verzierung ausgedrückt hat, und die zu den vertragsartigen Handlungen im chinesischen Sinne gehören: das eine ist die Meldung von einem vollzogenen Opfer nebst einem Segenswunsche der Art, wie wir sie von dem Belehnungseide her kennen, das zweite der Bericht über einen königlichen Befehl und seine Ausführung, dem ebenfalls ein Heilwunsch und vielleicht sogar ein Kontroll- oder Registraturvermerk, wie bei so manchen tsieh, angeschlossen ist.'

Damit sind wir also Schritt für Schritt vom Szepter zum eigentlichen Schriftstück gekommen. Denn diese beiden sind ja nichts anderes als Urkunden in S z e p t e r g es t a 1 t, monumentale Formen des gewöhnlichen Schriftstückes und zwar des Schriftstabes, mit dem sie in ihrer schmalen, geraden Form und z. T. sogar im Längenmaß (I' 2") übereinstimmen: es sind yiili-kien (1 fit) „Schriftstäbe aus Nephrit", wie solche mehrfach in der späteren Literatur, doch teilweise als alten Zeiten angehörig, erwähnt werden (PWYF. s. v.). Und es kommt noch einiges andere hinzu, den so erschlossenen Zusammenhang zu festigen. Blättern wir nämlich im Ku yüh-t'uju weiter, so stoßen wir auf ein rundes Dutzend umfangreicherer Tafeln aus Jade, vornehmlich aus der Han-Zeit, aber einige auch weit älter, die mehr oder minder lange Inschriften tragen.' Niemand wird leugnen, daß diese yü-ts'eh (T li) wirkliche Schriftstücke sind; aber dabei ist nicht allein ihr Inhalt dem jener beiden Szepter wie dieser ganzen Klasse überhaupt ähnlich — gehört doch z. B. die Imprecation Han Kao-tsu's dazu, die ich oben (S. 45, Anm. 2) vermutungsweise mit dem Szepter des Yii zusammengebracht habe —, sondern sie zeigen auch deren äußere Form und mitunter selbst Länge (I' 2"), ja nach dem Umstand zu urteilen, daß die Form der Spitze regelmäßig der des unteren Ausschnittes entspricht, sind sie ganz wie diese dupliziert gewesen. Der einzige Unterschied ist ihre größere Breite, und eben dies bringt eine neue Parallele mit den Dokumenten auf Holz zuwege: sie verhalten sich zu

den Szeptern, wie die hölzernen Schrifttafeln (fang-   zu den hölzernen Schrift-
stäben (kien ) ein Analogiebeweis, der mindestens genannt zu werden verdient. Mehr beiläufig kann ich sodann den weiteren Parallelismus erwähnen, daß die schriftliche Fixierung des ming; die geschriebene Belehnungsurkunde (ts'eh, 1f), ganz wie gewisse ming- der Szepterfamilie beim Empfange am Gürtel befestigt wurde, wie aus der stehenden Formel einiger Chou-Inschriften hervorgeht: ,,... er empfing das Dokument (ts'eh), hing es an den Gürtel und ging hinaus; dann trat er wieder zur Audienz (kin) ein";3 ferner, daß gleichartige Schriftstücke auch anderen Inhalts

I A A am Schlusse.   2 Ku yüh-t'u pu 39 und 40.

3 Tsih-ku-chai-Chung-ting-i-k'i-k'uan chih 4, 28b; 5, I Ib/I2a:   -fl}} 1, J1 Iia rX A. M. Eine
deutliche Beziehung auf diese Formel wie auf den Wortlaut solcher Urkunden überhaupt enthält

übrigens auch der Tso-chuan (Ch. Cl V, 205):   ;Z ilcmA.E.? z , Nach Chavannes
(Les livres etc. S. 42) bestand das ts'eh in diesem Falle aus einem einzigen Schriftstab.