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0085 Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1
Die Chinesischen Handschriften- und sonstigen Kleinfunde Sven Hedins in Lou-lan : vol.1 / Page 85 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000227
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EINLEITUNG   6

(den Leuten) fu und Siegel macht, um sie zur Treue zu verpflichten, so stehlen sie die samt fu und Siegeln"' und „Verbrennt die fu, zerbrecht die Siegel, dann wird das Volk (wieder) einfach und natürlich werden!"2 — ob man hier fu durch „Kerbholz" übersetzen darf, wie es gewöhnlich geschieht (Legge, SBE. 39, 285, 286; Giles, Chuang-tze S. 114, i I 5); denn wenn der ganze Zusammenhang und namentlich die Erwähnung des Volkes diese Auffassung zu rechtfertigen scheint, so könnte doch andererseits die Verbindung mit dem Siegel darauf hinweisen, daß hier nur von Amtsabzeichen die Rede ist, um so mehr vielleicht, als der Ausdruck fu-si 4

„fu und Siegel" z. B. im Shi-ki (6, 13a) die betreffenden Insignien bezeichnet. Und derselbe Zweifel mag auch bei der Angabe des Shi-ki berechtigt sein, daß unter Shi-huang--ti „die fu sechszöllig" gemacht worden seien;3 auch hier scheint ungewiß, ob es sich dabei um „plaques des contrats", wie es Chavannes (MH. Il, 13o) wiedergibt, oder um Würdezeichen gehandelt hat. Aber dafür sind einige andere Zeugnisse da, die m. E. erkennen lassen, daß man wenigstens in der Han-Zeit und später jene Szepter mit den k'i, den „Kontrakten" oder „Kerbhölzern", in Verbindung gebracht resp. identifiziert hat. So enthält z. B. nach dem Pei-wen yün fu das mir leider unbekannte Shu-tuan die bezeichnenden Sätze: „Alle urkundlichen Verpflichtungen gegeneinander werden k'i genannt. Auch heißt es, man kerbt ein (Stück) Holz und teilt es, der Fürst bekommt die linke, der Beamte die rechte Hälfte; das ist das vererbte Vorbild der ehemaligen Tiger(-Legitimationen) aus Bronze und Bambus und der Bronzefische und doppelten(?) Kontrakte (Kerbhölzer, k'i) von heutzutage".4 Ferner wird der Ausdruck fu-k'i (4 V), soviel ich sehen kann, gleich dem alten fu-tsieh (I S) gebrauchts und die so bezeichneten Legitimationen, die

„seinen Namen auf ein Täfelchen schrieb und das Unterpfand (eines toten Tiers) gab (mit der Er-

klärung), daß er bei Untreue den Tod verdiene" (   ,i,41). - Das ist zugleich
wohl das erste Beispiel einer Visitenkarte, — die ja auch erst vom Holz- oder Bambusstäbchen

(vgl. PWYF. s.   a und indirekt wohl auch Hou-Han-shu 8o", r ib) auf den Papierstreifen übertragen
worden ist, ganz wie die vermutlich damit verwandten Gratulationskarten von Lou-lan (Taf. r, XXXVII, 34) den Vorgang zeigen —, und so erweist sich denn auch sie als in die Kategorie aller dieser Szepter usw. gehörig, der man sie ja ihrem Zwecke nach auch ohnedies wohl zurechnen würde.

I Chuang-tze 4 (ro), r 3':   ±   „C l~   A., ftJ   Der Wortlaut des

Nachsatzes scheint mir die obige, von Legge und Giles abweichende Übersetzung zu fordern.

2 1. C. 13": ;   i Y   i it   §5. Es geht übrigens daraus hervor, daß diese fu aus Holz
waren, wie die tsieh.

3 Shi-ki, Shanghai-Ausg. 6, 3'':   ... 7/S-

r i 4 PWYF. s. v.-   (das übrigens in. dem zitierten Texte gar nicht vorkommt!)): (   01)

S ?Hi   Q{~ M, .01 P~ f1I   1;1   f .C.a   4iL   Aa P. 4A I. 6a ä   fl

S Vgl. z. B. oben S. 52, Anm. 2 und S. 51, Anm. 3.

6 Tze-tien s. v.   #, „die fu k'i werden Legitimationen genannt". S. dort auch über
ihr Material.