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0189 Southern Tibet : vol.8
Southern Tibet : vol.8 / Page 189 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000263
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WEITERE BERICHTIGUNGEN IN DER ÄLTESTEN CHRONOLOGIE.

14,

I57

Unüberwindliche Schwierigkeiten bot bisher das Datum: das 52. Jahr des 26. Zyklus. Da man als Anfang dieses Zyklus richtig das Jahr 1137 voraussetzte, ergab sich das Jahr

i o86, das aber ganz aus der Regierungszeit von Wu herausfällt. Mit Hilfe der beiden bisher gültigen Chronologien, nach denen Wu-wang 1122-II15 bezw. I050-1044 regiert haben soll, ist das Rätsel allerdings nicht zu lösen.' Gehen wir aber von dem astronomisch festgelegten Anfangsjahr i I i o v. Chr. aus, dann fügt sich die inschriftliche Notiz chronologisch ohne Zwang ein. Sie führt uns weiter in die Regierungszeit des Nachfolgers CH`ENG-WANG, und zwar hier in ein Jahr, von dem es bezeichnenderweise in den BanibusAnnalen heißt: »In seinem 19. Jahr machte der König eine Besichtigungsreise zu den flou- und Tien-Domänen 2 ... er setzte die verschiedenen Beamtengrade ein ...» Da sich die Inschrift auf die San-Domäne bezieht, so unterstützt ihre Datierung in vortrefflicher Weise die astronomischen .Berechnungen.

d) Berichtigung der Regententabelle der Chou-Dynastie. So haben uns denn die Bambus-Annalen in Verbindung mit anderen Quellen einer gesicherten Chronologie nähergeführt. Aber einwandfrei werden diese Ergebnisse erst, sobald wir den einzelnen Differenzen in der Überlieferung auf den Grund gehen können. Wenn also in den Bambus-

.0   Annalen die Verkürzung im ganzen 200 Jahre betragen soll, so muß unbedingt unter-

sucht werden, auf welche Regierungszeiten sich die Verkürzung verteilt, und was für Motive dabei maßgebend gewesen sind. Daß der Urtext wegen seiner streng chrono-

logischen Anordnung nicht diese Fehler aufweisen kann, ist von vornherein wahrscheinlich, zumal wir aus einem Kommentar bereits schließen konnten, daß die Regierungszeit der Hsia-Dynastie erst in der späteren Überarbeitung verkürzt worden ist (um etwa i 20 Jahre). Darum dürfen wir dieselben Verhältnisse auch von den beiden anderen Perioden annehmen, so daß die Yin-Periode ursprünglich ein Plus von etwa 20 Jahren, die Chou-Periode ein solches von 6o Jahren gehabt haben muß.

An welchen Stellen hat denn der Bearbeiter diese Zahlen abgezogen? Zum Glück

besitzen wir zwei Quellen, mit denen wir die Differenzen vergleichen können: gewisse Jahresangaben bei SSO-MA CHIEN und die Zeittafeln einiger Firstenhäuser. Allerdings setzt Ssú-ma Ch`ien in seiner Chronologie erst mit der Kung-ho-Periode ein (841 v. Chr.) 3, mit der wir gerade schließen wollen. Aber für die ältere Zeit bringt er hier und da einige Jahresangaben , in denen er , ohne daß man es bisher bemerkt hätte, teilweise von der Überlieferung der Bambus-A-nnalen abweicht ; das ist umso wichtiger, weil er, wie CHAVANNES zeigen konnte, sonst mit der Zeittafel der Annalen übereinstimmt; zugleich ein neuer Be-

weis, daß die Verkürzung der Regierungszeiten erst dem späteren Bearbeiter der Annalen zur Last fällt.

Die Zeittafeln der bedeutendsten Fürstenhäuser, die wir nicht nur durch SSO-MA

CHIEN 4, sondern auch schon durch das Tso-chuan 5 kennen, reichen freilich nur zum Teil über die Kung-ho-Periode hinaus; doch die wenigen Angaben über einige ältere Fürsten werden genügen, daß wir sie mit entsprechenden Angaben der Bambus-Annalen vergleichen und danach bemerkenswerte Jahresdifferenzen feststellen können.

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1 Chalfant faßt die zyklische Bezeichnung, da sie ihm als Jahresangabe unverständlich ist, als Datum eines Kalendertages auf.

2   iJ :i fürstliche und königliche Domänen?

3 Mém. hist. III, S. 29.

4 Ebda. III, S. 30ff.

5 Vgl. LEGGE, Ch. Cl. V, Part. I: The Ch`unts`ew, with the Tso chuen, Proleg., S. 1o2f1.