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0228 Aus Siberien : vol.1
Aus Siberien : vol.1 / Page 228 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000224
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halten, sondern behaupten, dass es nebst zwei anderen Geschlech tern, Tudai und Tjeptei, aus dem tunkinischen Gebiete einge wandert sei. Dasselbe erzählen die Вuräten von zwei anderen kleinen Geschlechtern, Tjogdy und Kara Tjogdy, welche von zwei zugleich mit einigen Sojonen eingewanderten Mongolen herstammen sollen. Auf dergleichen Angaben der Eingeborenen ist nicht viel zu geben. Die Sprache der Karagassen beweist uns, dass hier noch ein anderes türkisches Element als das katschinzische mitgewirkt hat, das dem sojonischen oder jakutischen nahe stand, also jedenfalls ein Stamm der früher im Süden wohnenden Uiguren. Diese können meiner Ansicht nach sich erst später mit einigen von Westen eingewanderten Katschinzen vermischt haben. Ein Volksname (wie Kâsch) wird eben nur zum Geschlechtsnamen, wenn wenige fremde Individuen sich bei einem Volke ansiedeln.

In Tracht, Sitten und Lebensweise gleichen die Karagassen den tatarischen Nachbarn; an die theilweise samojedische Herkunft erinnert die Beschäftigung mit der Jagd und Rennthier zuckt und ihre Winterzelte, die sie aus Rennthierfe]len ganz. nach Art der Samojeden herrichten.

2. Die Abakan-Tataren.

Die westlichen Nachbarn der Kamassinen bilden die Tataren des Abakanthales und der Jus-Steppe, die ich unter dem Namen Abakan-Tataren zusammenfassen will. Sie haben sich jetzt in vier grössere Völkerstämme: Katschinzen, Sagajer, Koibalen und Kysyler zusammengeschaart, die sich erst mit der Zeit aus vielen kleineren Stämmen gebildet haben. Die ersten drei Völkerstämme bewohnen das Abakan-Thal, während die Kysyler sich in der Jüs-Steppe aufhalten. Die ersten drei Völkerstämme stehen officiell unter zwei Steppengerichten : 1) dem katschinzischen Steppengericht, welches nicht weit von der Abakan-Mündung sich befindet; 2) dem Steppengericht der vereinigten Stämme verschiedener Herkunft (früher Sagaisches Steppengericht genannt), bei der Mündung des Flusses Askys in den Abakan. Früher bestand noch ein drittes Steppengericht, das Koibalische, dieses ist aber am Ende der fünfziger Jahre aufgehoben und seine Unterthanen sind theils den Sagajern, theils den Katschinzen zu gezählt worden.

Die Geschlechtsnamen dieser Türkstämme sind für uns der